Kreative Köpfe gesucht: Wildgartenhaus in Meidling ruft zur Ideenreise!
Engagierte Kreative gesucht: Pioniernutzer:innen können das denkmalgeschützte Wildgartenhaus in Meidling ab 2026 mieten.

Kreative Köpfe gesucht: Wildgartenhaus in Meidling ruft zur Ideenreise!
Im Herzen von Meidling tut sich etwas Spannendes: Das generalsanierte, denkmalgeschützte Wildgartenhaus sucht kreative Pioniernutzer:innen, die frischen Wind in die Räumlichkeiten bringen. Die Initiative von ARE URBANIQ bietet jungen Unternehmen und engagierten Büros die Möglichkeit, ihre innovativen Ideen in einem besonderen Ambiente zu verwirklichen. Von Co-Working-Spaces bis hin zu Pop-Up-Cafés sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, solange das Konzept ins Stadtquartier ‚Wildgarten‘ passt. Gesucht werden besonders Ideen für eine langfristige Nutzung, damit das kulturelle und wirtschaftliche Leben im Quartier floriert.
Die Gesamtfläche beläuft sich auf etwa 335 m², unterteilt in eine Werkstatt, einen Multifunktionsraum und den Salon Wildgarten. Diese Mietflächen sind nicht nur bezugsfertig, sondern auch barrierefrei zugänglich. Und das Beste: Die Mietkonditionen sind äußerst attraktiv. In der Pionierphase ab 2026 liegt der Preis bei lediglich 4 Euro pro m², steigt aber bis 2029 auf 6 Euro. Für den Salon Wildgarten müssen Interessierte mit 7,5 Euro/m² rechnen, wobei hier auch eine Gewinnbeteiligung ab einem Jahresumsatz von 7.500 Euro fällig wird. Hinzu kommen Betriebskosten in Höhe von 3 Euro/m² zzgl. MwSt.
Wichtige Termine und Informationen
Der Mietzeitraum beträgt vier Jahre, mit der Möglichkeit zur Verlängerung und der Option, nach dem ersten Jahr auszutreten. Der Start der Nutzung ist im Januar 2026 geplant. Wer Interesse hat, sollte sich die folgenden Besichtigungstermine notieren:
- Donnerstag, 9. Oktober 2025, 9 und 10 Uhr
- Dienstag, 14. Oktober 2025, 16 und 17 Uhr
Eine Anmeldung dazu erfolgt unkompliziert via E-Mail unter call@kreativeraeumewien.at. Weitere Details finden sich auch auf der Homepage des Projekts: wildgarten.wien/salon-wildgarten.
Rechtliche Aspekte beim Denkmalschutz
Die Vermietung von denkmalgeschützten Immobilien ist allerdings nicht ohne Herausforderungen. Hier kommt ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ins Spiel. Denn denkmalgeschützte Immobilien zeichnen sich durch ihre historische, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung aus und unterliegen speziellen Gesetzen und Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Vermieter sind verpflichtet, die Denkmaleigenschaft im Mietvertrag zu offenbaren, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, wie kanzlei-herfurtner.de erklärt.
Um die bildungs- und kulturhistorischen Werte zu wahren, muss jede bauliche Maßnahme von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Das betrifft nicht nur Renovierungsarbeiten, sondern auch Nutzungsänderungen innerhalb des Gebäudes. Daher ist es ratsam, bei Heimwerkerprojekten oder baulichen Änderungen die Zustimmung der entsprechenden Behörde einzuholen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Andernfalls können Rückbauanweisungen oder sogar Bußgelder drohen, wie objego.de informiert.
Auch aus finanzieller Sicht kann es sich für Vermieter lohnen, denkmalgeschützte Immobilien zu verwalten. Sie profitieren unter anderem von steuerlichen Vorteilen, die Absetzbarkeit von Instandhaltungs- und Modernisierungskosten gehört dazu. Außerdem gibt es öffentliche Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen, die unter bestimmten Bedingungen beantragt werden können.
Wer also ein kreatives Projekt ins Leben rufen möchte, hat eine spannende Gelegenheit im Wildgartenhaus in Meidling. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start sind gegeben, und kreative Köpfe sind mehr als willkommen!