Wien entscheidet: Komplexe UVP-Pflicht für neue Seilbahn am Kahlenberg!
Heiligenstadt: Aktuelles zu UVP-Pflichten der geplanten Seilbahn über die Donauinsel. Gerichtsurteile klären Rechtssicherheit.

Wien entscheidet: Komplexe UVP-Pflicht für neue Seilbahn am Kahlenberg!
In Wien herrscht zurzeit reges Interesse an der geplanten Stadtseilbahn von Heiligenstadt über die Donauinsel zum Kahlenberg. Diese Woche hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine wichtige Entscheidung getroffen, die nun für Klarheit sorgt. Laut Die Presse bestätigte der VwGH, dass eine Einzelfallprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP) notwendig ist, um die Umweltverträglichkeit des Vorhabens zu klären.
Die Wiener Landesregierung hatte ursprünglich festgestellt, dass keine UVP erforderlich sei, da der Flächenbedarf der Seilbahn als gering angesehen wurde. Diese Feststellung wurde jedoch im Oktober 2024 vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgehoben und die Debatte um die UVP-Pflicht neu entfacht. Jetzt hat der VwGH klargestellt, dass auch Seilbahnen außerhalb von Schigebieten von der UVP-Richtlinie erfasst sind, was die Rechtslage in diesem Bereich komplexer macht. Die Entscheidung sorgt sowohl bei Projektgegnern als auch bei den Betreibern für Erleichterung, da nun rechtliche Klarheit herrscht.
Komplexität der UVP-Verfahren
Das UVP-Gesetz sieht vor, dass Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen einer Prüfung unterzogen werden müssen, bevor sie genehmigt werden können. Dazu zählen nicht nur große Infrastrukturprojekte, sondern auch viele andere Vorhaben, wie etwa Abfallbehandlungsanlagen oder Einkaufszentren. In vielen Fällen sind die Entscheidungsfristen zwar kurz – nur sechs Wochen für den Bescheid und bis zu acht Wochen für die Rechtsmittelentscheidung des BVwG – doch in der Praxis ziehen sich die Verfahren oft über Jahre hinweg, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. So dauerte ein Antrag auf UVP-Feststellung für eine Skigebietserweiterung über ein Jahr.
Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung im Falle der Wiener Seilbahn deutlich. Die Wiener Umweltanwaltschaft und verschiedene Umweltorganisationen hatten vorher Beschwerde beim BVwG eingelegt, was schließlich zur Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung führte. Das BVwG hob hervor, dass Seilbahnen auch außerhalb von Schigebieten umweltrechtlich relevant sind, insbesondere wenn sie in einem schutzwürdigen Gebiet errichtet werden sollen.
Weitere Schritte im Genehmigungsverfahren
Nun wird die UVP-Behörde die Frage der UVP-Pflicht für die Stadtseilbahn detailliert prüfen müssen. Die Rechtslage ist für viele Projektwerber eine Herausforderung, weil sie oft in einen dichten Dschungel von Bestimmungen und Anforderungen eintauchen müssen. Der Anwalt Georg Eisenberger äußerte in diesem Zusammenhang deutliche Kritik über die Unleserlichkeit des UVP-Gesetzes, was viele Investoren von Projekten in Österreich abhalten könnte. Die Komplexität der Regelungen schreckt Unternehmen ab und könnte dazu führen, dass sie ihre Vorhaben anderswo umsetzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des VwGH nicht nur für das Seilbahnprojekt selbst von Bedeutung ist, sondern auch weitreichende Konsequenzen für zukünftige Infrastrukturvorhaben in Wien haben könnte. In Zeiten, in denen die nachhaltige Entwicklung und der Umweltbewusstsein einen immer höheren Stellenwert einnehmen, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt.