Terminbuchungen bei MA 35: Flexibilität für Wieners aus Drittstaaten!
Ab Oktober 2023 können Wien-Bewohner Anträge auf Aufenthaltstitel bei allen MA 35-Außenstellen stellen, was die Servicequalität erhöht.

Terminbuchungen bei MA 35: Flexibilität für Wieners aus Drittstaaten!
Ab Anfang Oktober 2023 können Wienerin und Wiener, die einen Antrag auf Aufenthaltstitel oder Niederlassungsbewilligung stellen möchten, flexibler werden. Dank einer Neuerung bei der MA 35 ist es jetzt möglich, Termine bei allen Außenstellen zu buchen, und nicht mehr nur bei der für den eigenen Wohnbezirk zuständigen. Diese Änderung macht es deutlich einfacher für die betroffenen Personen, die Außenstelle zu wählen, die am besten erreichbar ist und die nächsten freien Termine anbietet. Wie meinbezirk.at berichtet, soll diese Maßnahme die Behördenarbeit entlasten und die Servicequalität merklich steigern.
Die MA 35 hat Außenstellen in den Bezirken 1, 2, 13, 16 und 20. Die Möglichkeit zur Wahl der Außenstelle bringt eine sehr geschätzte Flexibilität für viele, insbesondere für diejenigen, die aus Drittstaaten kommen. Allerdings gilt zu beachten, dass die Änderungen nicht die Referate im 12. und 2. Bezirk, die für den unionsrechtlichen Aufenthalt zuständig sind, betreffen. Hier verdeutlicht Integrationsstadträtin Bettina Emmerling die Wichtigkeit dieser Änderung für die Wiener Bevölkerung und hebt die erhöhte Flexibilität hervor.
Informationen zu Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
Für die Antragsteller gibt es in Österreich verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln zu beachten. Zum einen gibt es die Aufenthaltsbewilligung, die einen vorübergehenden und befristeten Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht ermöglicht. Zum anderen ist die Niederlassungsbewilligung interessant, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Niederlassung und zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Diese Bewilligung wird in unterschiedlichen Formen angeboten, etwa für Künstler und Forscher, die jeweils einen beschränkten Arbeitsmarktzugang haben.
Die Gültigkeitsdauer der Niederlassungsbewilligung beträgt in der Regel zwölf Monate. Auch für Familienangehörige stehen spezielle Regelungen zur Verfügung, die eine befristete Niederlassung ermöglichen. Hierunter fallen Ehegatten, eingetragene Partner und minderjährige Kinder, die besonderen Anforderungen unterliegen. Wer etwa einen Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte stellt, kann unter bestimmten Bedingungen die eigenen familiären Angehörigen einbeziehen.
Erreichbarkeit und Ansprechpartner
Nicht vergessen werden sollten die nützlichen Informationsquellen, wie die Hotline des Bundesministeriums für Inneres. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Nummer +43-59 133 90 7231 erreichbar und bietet kompetente Unterstützung bei allen Fragen rund um Aufenthaltstitel und Verfahren.
Die MA 35 plant zudem weitere Verbesserungen in der Arbeitsweise, um die Services noch effizienter zu gestalten, wie die Abteilungsleiterin Nicole Del Carmen Garfias informiert. Für alle, die in Wien leben oder die Stadt als Neuanfang wählen möchten, öffnen sich so neue Möglichkeiten für einen unkomplizierteren und dynamischeren Weg in die heimische Bürokratie.