Wiener Ehepaar erhält 63.350 Euro wegen überhöhter Miete zurück!

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Wien-Landstraße: Ein Ehepaar erhält 63.350 Euro Rückzahlung aufgrund überhöhter Mietzahlungen. Mietrecht und wichtige Fristen erklärt.

Wien-Landstraße: Ein Ehepaar erhält 63.350 Euro Rückzahlung aufgrund überhöhter Mietzahlungen. Mietrecht und wichtige Fristen erklärt.
Wien-Landstraße: Ein Ehepaar erhält 63.350 Euro Rückzahlung aufgrund überhöhter Mietzahlungen. Mietrecht und wichtige Fristen erklärt.

Wiener Ehepaar erhält 63.350 Euro wegen überhöhter Miete zurück!

Viele WienerInnen müssen sich in der heutigen Zeit mit den Herausforderungen am Wohnungsmarkt herumschlagen. Ein Ehepaar aus Wien-Landstraße kann ein Lied davon singen, denn sie haben fast ein ganzes Jahrzehnt in einer Altbauwohnung gelebt und dafür eine beträchtliche Summe zu viel bezahlt. Wie 5 Minuten berichtet, erwartet das Paar nun eine Rückzahlung von stolzen 63.350 Euro aufgrund überhöhter Mietzahlungen.

Der Mietvertrag des Paares wurde 2016 für fünf Jahre abgeschlossen und danach zweimal um je drei Jahre verlängert. Ein Verdacht auf einen überhöhten Mietzins ließ den Ehemann schließlich den Kontakt zur Mietervereinigung suchen. Dies führte zu einem Mietzins-Verfahren, bei dem die initiale Miete von 1.122 Euro netto pro Monat, gekoppelt an die Inflation, auf den Prüfstand kam.

Die Überprüfung der Mietpreise

Interessant ist, dass der Quadratmeterpreis bei elf Euro angesiedelt war, er hätte allerdings nur bei etwa der Hälfte dieser Summe liegen dürfen. Im Jahr 2023 betrug die Miete bereits 1.388 Euro plus 50 Euro Möbelmiete und 200 Euro Betriebskostenpauschale. Diese horrenden Kosten haben viele Mieter*innen auf die Barrikaden getrieben und in vielen Fällen zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt.

In ihrem Fall legte die Hausverwaltung schnell ein Vergleichsangebot vor, welches die MieterInnen akzeptierten. Tragisch ist jedoch, dass das Ehepaar zum Zeitpunkt der Rückzahlung nicht mehr in der Wohnung lebte. In diesem Zusammenhang warnte die Mietervereinigung vor Verzichtserklärungen, die Ansprüche aus dem Mietverhältnis bereinigen könnten. Das ist besonders wichtig, denn die Fristen zur Überprüfung des Mietzinses unterscheiden sich je nach Art des Mietvertrags:

  • Unbefristete Mietverträge: drei Jahre ab Abschluss
  • Befristete Mietverträge: spätestens sechs Monate nach Auflösung oder Umwandlung in unbefristet

Änderungen im Mietrecht

Eine Entwicklung, die möglicherweise für viele MieterInnen von Relevanz ist, ist das am 7. März 2025 beschlossene 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG). Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Mietpreiserhöhungen einzudämmen, betrifft jedoch nur Richtwert- und Kategoriemieten, nicht aber die freien oder angemessenen Mieten. Mieter, die neuere Altbau-Mietverträge haben, müssen darauf achten, dass ihre Mieten oft an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt sind, was für viele Unsicherheiten sorgt.

Bleibt abzuwarten, wie sich der Wohnungsmarkt in Wien weiter entwickeln wird. Viele Mieterinnen und Mieter sind verunsichert und sehen sich mit steigenden Preisen konfrontiert. Der bürokratische Aufwand bei der Mietzinsüberprüfung ist hoch und es bleibt zu hoffen, dass neue Gesetze und Regelungen auch zu einem echten Schutz der Mieter beitragen können, so wie die Arbeiterkammer herausstellt.

In diesem Spannungsfeld zwischen Kosten, Rechten und neuen gesetzlichen Regelungen ist es wichtig, dass Mieter gut informiert sind und ihre Ansprüche kennen. Denn der Wohnraum sollte nicht zum Luxusgut werden.