Diebstahl in Buchloe: Unbekannte profitabel mit Kartenmissbrauch!
Zwei Diebstähle in Buchloe und Wien: Unbekannte missbrauchen gestohlene Zahlungsmittel. Polizei sucht Zeugen.

Diebstahl in Buchloe: Unbekannte profitabel mit Kartenmissbrauch!
Während der heutigen Fahrt durch die Wiener Innenstadt könnte man meinen, alles sei wie immer. Doch ein Blick auf die neusten Vorfälle zeigt, dass die Kriminalität hier in Form von Betrug und Diebstahl, insbesondere im Zusammenhang mit Zahlungskarten, zugenommen hat. Am 11. September 2025 wurde in Buchloe und Wien ein bedauerlicher Fall von Diebstahl und missbräuchlicher Nutzung von Zahlungsmitteln gemeldet, wie Merkur berichtet.
Eine 41-jährige Frau aus Buchloe hatte am besagten Tag gegen 16:40 Uhr am Geldautomaten ihr abgehobenes Bargeld vergessen. Die Polizei vermutet, dass ein Unbekannter die Gelegenheit nutzte und das Geld entnahm. „Zeugen werden gebeten, sich zu melden“, so die Aufforderung der Polizeistation unter der Telefonnummer 08241/9690-0. Währenddessen meldete eine 24-jährige Frau aus demselben Ort den Verlust ihrer Geldbörse, welche sie in der Wiener Innenstadt verloren hatte. Am Tag nach dem Verlust fand eine missbräuchliche Verwendung ihrer Bankkarte in einem Schnellimbiss statt.
Missbrauch durch kontaktloses Bezahlen
Interessanterweise wurde die Bankkarte der jungen Frau durch einen Finder verwendet, der die kontaktlose Bezahlfunktion ausnutzte, bevor die Karte gesperrt werden konnte. „Das Problem beim kontaktlosen Bezahlen ist, dass es häufig zu rechtlichen Unsicherheiten kommt“, erklärt der Rechtsexperte von Strafrechtsiegen. In Situationen, in denen kein PIN verwendet wird, kann der Täter kaum für Computerbetrug verurteilt werden. Die aktuelle Rechtslage ist hinsichtlich der Geräte, mit denen solche kartengestützten Betrügereien begangen werden, oft lückenhaft.
Das Landgericht hat in einem ähnlichen Fall einen Angeklagten im Dezember 2023 wegen Computerbetrugs in vier Fällen zu zehn Monaten Haft verurteilt, jedoch könnte die Revision eine neue Verhandlung nach sich ziehen, da die Zahlungsmodalitäten nicht klar dokumentiert sind. Bei einem Bezahlvorgang ohne Eingabe einer PIN ist eine Verurteilung wegen Betrugs kompliziert, da keine Täuschung des Kassenpersonals nachgewiesen werden kann.
Sicherheitsbedenken und Prävention
Die Fragen rund um Zahlungskartenkriminalität sind ein heißes Eisen, nicht nur hierzulande. Laut dem Bundeskriminalamt sind in Deutschland über 130 Millionen Zahlungskarten im Umlauf, wobei ein erheblicher Teil von ihnen Debitkarten sind. Die Mehrheit der Straftaten bezieht sich auf diese Kartenart. Es ist klar, dass Personen mit deutschen Zahlungskarten aufgrund ihrer hohen Bonität vielfach Ziel von Kriminellen werden.
Diebstähle von digitalen Daten und deren Verwendung im Internet sind häufige Erscheinungen des Cybercrime. Häufig werden verloren gegangene oder gestohlene Karten missbraucht, zumal ein Großteil der Betroffenen die Taten nicht einmal zur Anzeige bringt, da Geldinstitute oft für den entstandenen Schaden aufkommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Polizei und die Justiz in Wien und Umgebung auf diese besorgniserregende Entwicklung reagieren werden.
Es ist klar: Prävention ist der Schlüssel. Informieren Sie sich, wie Sie Ihre Zahlungsmittel schützen und was im Fall eines Verlustes zu tun ist. Ein bewusster Umgang mit dem eigenen Geld kann helfen, gegen solche dreisten Machenschaften gewappnet zu sein.