ADAC-Vergleich: BMW Highway Assistant vs. Mercedes-Benz Drive Pilot!
ADAC vergleicht BMWs Highway Assistant und Mercedes' Drive Pilot in Penzing. Einblicke in autonome Fahrtechnologien und Verantwortung.

ADAC-Vergleich: BMW Highway Assistant vs. Mercedes-Benz Drive Pilot!
Am 11. November 2025 hat der ADAC einen spannenden Vergleich zwischen den unterschiedlichsten automatisierten Fahrsystemen vorgestellt, der sowohl Technikliebhaber als auch alltägliche Autofahrer interessiert. In diesem Test wurden der BMW Highway Assistant (Level 2+) und der Mercedes-Benz Drive Pilot (Level 3) unter die Lupe genommen. Beide Systeme sind mittlerweile in ausgewählten Serienfahrzeugen erhältlich und zeigen, wie sich das Fahren im Zeitalter der Automatisierung verändert.
Der BMW Highway Assistant wurde regulär genehmigt, während Mercedes-Benz den Drive Pilot bereits seit mehreren Jahren im Einsatz hat. Eine Testfahrt erstreckte sich von Penzing bis zum Memminger Flughafen, dabei konnten die ADAC-Experten die beiden Systeme in Aktion erleben.
Level 2+ vs. Level 3: Die Unterschiede
Der BMW Highway Assistant, ein System auf Level 2+, kann eigenständig auf der Autobahn fahren, was das Halten der Spur, den Abstand und das Tempo berücksichtigt. Maximal sind hier Geschwindigkeiten bis zu 130 km/h erlaubt. Der Fahrer hat zwar die Möglichkeit, seine Hände vom Lenkrad zu nehmen, sollte jedoch nicht abgelenkt sein – beispielsweise durch Lesen oder das Schreiben von E-Mails. Eine Überwachungssystem stellt sicher, dass der Fahrer die Kontrolle jederzeit übernehmen kann. Im Falle eines Unfalls bleibt die Verantwortung stets beim Fahrer.
Rechtliche Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren
Die rechtlichen Grundlagen für automatisierte Fahrzeuge haben sich seit 2017 kontinuierlich entwickelt. Während beim assistierten Fahren (Level 2) der Fahrer für Verkehrsverstöße verantwortlich bleibt, können bei hochautomatisierten Fahrzeugen (Level 3) auch die Technik und ihre Hersteller in die Haftung genommen werden. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass für den Betrieb solcher Fahrzeuge besonders qualifizierte Versicherungen und technische Aufsichtstellen nötig sind. Das Gesetz erlaubt bereits die Nutzung autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr, jedoch nur in speziellen genehmigten Bereichen wie etwa Firmengeländen oder Messen.
Außerdem sind die Bauart-Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass der Fahrer jederzeit aufmerksam bleibt, ein wichtiges Instrument. Ein Beispiel dafür ist die Hands-On-Erkennung am Lenkrad, die in der neuen S-Klasse von Mercedes-Benz implementiert ist.
Fazit und Ausblick
Die Entwicklung zu immer stärker automatisierten Fahrsystemen zeigt sich nicht nur in der Technik, sondern auch in den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Verbraucher sollten jedoch vorsichtig sein und Werbeversprechen kritisch hinterfragen, da sie auch weiterhin in vielen Situationen die Verantwortung tragen. Die ADAC-Experten mahnen eine klare Kommunikation der aktiven Modi und Verantwortlichkeiten im Fahrzeug an und schlagen einheitliche Leuchten zur Kennzeichnung des automatisierten Modus vor. Dies könnte für mehr Sicherheit und Klarheit auf den Straßen sorgen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass insbesondere das Level 3-System einen besonders innovativen Schritt in Richtung autonomes Fahren darstellt, und der ADAC drängt auf eine stärkere Förderung dieser Technologien. Damit steht der Fortschritt nicht mehr nur in den Startlöchern, sondern ist auf dem besten Weg, das Gesicht der Mobilität nachhaltig zu verändern.
Weitere Details und Informationen zu den getesteten Systemen können auf der Seite des ADAC eingesehen werden. Wer sich für rechtliche Aspekte des autonomen Fahrens interessiert, findet wertvolle Inhalte auf ADAC Rechtsinformationen. Für die Reisenden unter Ihnen gibt es auch Informationen zu Hotels auf HotelsCombined.