Ludwig forciert Videoüberwachung in Wien: Ein Schritt Richtung Kontrollstaat?
Wien plant den Ausbau der Videoüberwachung zur Verbrechensprävention, unterstützt von Bürgermeister Ludwig und Innenminister Karner.

Ludwig forciert Videoüberwachung in Wien: Ein Schritt Richtung Kontrollstaat?
In Wien könnte die Videoüberwachung bald ausgebaut werden. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) steht hinter den Plänen des Innenministers Gerhard Karner (ÖVP), die Überwachung an weiteren Orten zu erweitern. Derzeit sind in Österreich lediglich 20 Orte mit Videoüberwachung ausgestattet, darunter der Reumannplatz und der Praterstern, der Keplerplatz sowie der Karlsplatz in Wien. Diese Maßnahmen sollen vor allem zur Prävention von Straftaten beitragen.
Ein neuer Erlass des Innenministeriums hat die Grundlage dafür geschaffen. Er erlaubt die Installation von Kameras an Orten, an denen Anhaltspunkte für „gefährliche Angriffe oder kriminelle Strukturen“ vorliegen. Bisher war dies nur an Orten möglich, wo bereits gefährliche Vorfälle verzeichnet wurden. Wo genau diese neuen Kameras montiert werden sollen, steht jedoch noch in den Sternen.
Die Wiener Grünen sind skeptisch. Sie warnen vor einer flächendeckenden Überwachung ohne konkreten Anlass und sprechen sich für ein wirksames Waffengesetz aus. Judith Pühringer, die Parteichefin, sieht die Ausschöpfung von Überwachungsmöglichkeiten nicht unkritisch. Auch von der FPÖ kommt eine gemischte Haltung: Sie zeigt sich offen für Kameras an kriminalitätsbelasteten Orten, macht aber gleichzeitig klar, dass die Grund- und Freiheitsrechte gewahrt bleiben müssen.
Datenschutzexperte Nikolaus Forgo äußert Bedenken hinsichtlich der möglichen Entwicklung eines „Kontrollstaates“. Er befürchtet, der neue Erlass könnte rechtlich umstritten sein und möglicherweise vom Verfassungsgerichtshof oder Europäischen Gerichtshof überprüft werden. Laut der Österreich Regierung fallen Bilddaten, einschließlich Videoaufnahmen, unter personenbezogene Daten, wenn Personen klar erkennbar sind oder Rückschlüsse auf deren Identität möglich sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Videoüberwachung sind dabei komplex. Verantwortliche müssen vor der Inbetriebnahme genau abwägen, ob eine Überwachung zulässig ist. In bestimmten Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, in anderen nicht. Ein weiteres wichtiges Detail ist, dass Aufnahmen in der Regel nur für 72 Stunden gespeichert werden dürfen, es sei denn, es gibt einen spezifischen Anlass zur längeren Speicherung. Auch das Kennzeichnen von Überwachungsbereichen ist eine gesetzliche Vorgabe.
Die Diskussion um Videoüberwachung ist auch international ein heißes Eisen. In Deutschland, wie auf der Seite des BFDI festgehalten wird, zeigen sich ähnliche Trends mit zunehmender Zahl an Überwachungskameras und neuen technischen Möglichkeiten zur Überwachung. Hier wird jedoch auch betont, dass Datenschutz ein zentrales Anliegen bleiben muss, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.
Abschließend bleibt abzuwarten, ob und wie die Pläne zur Videoüberwachung in Wien konkret umgesetzt werden. Die Debatte ist eröffnet und wird sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene intensiv weitergeführt.