Finanzpolizei deckt Labor-Vergehen im Labubu-Store auf!

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Finanzpolizei kontrolliert Pop-up-Store in Wiens Innere Stadt wegen Arbeitsrechtsverstößen und Verdacht auf Fälschungen.

Finanzpolizei kontrolliert Pop-up-Store in Wiens Innere Stadt wegen Arbeitsrechtsverstößen und Verdacht auf Fälschungen.
Finanzpolizei kontrolliert Pop-up-Store in Wiens Innere Stadt wegen Arbeitsrechtsverstößen und Verdacht auf Fälschungen.

Finanzpolizei deckt Labor-Vergehen im Labubu-Store auf!

In Wien sorgt der Hype um die hundefreundlichen Monster-Plüschfiguren „Labubu“, importiert aus China, für viel Aufregung. Doch die Freude über die bunten Figuren könnte schnell trüben, nachdem die Finanzpolizei vergangene Woche einen Pop-up-Store in der Innenstadt kontrollierte, wie Kurier berichtet. Bei der Kontrolle wurden mehrere Verstöße gegen arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen aufgedeckt, die die wenig euphorische Realität hinter dem Verkaufsgebaren enthüllten.

Wenig erfreulich: Der Store kann einen vollstreckbaren Abgabenrückstand von fast 3.300 Euro vorweisen. Laut den Beamten besteht sogar der Verdacht, dass anstelle der begehrten „Labubus“ Fälschungen verkauft werden – so genannte „Lafufus“. Diese Erkenntnisse kommen nicht von ungefähr, denn die Kontrolle erfolgte nach einer schriftlichen Anzeige des Marktamts. Die Situation hat das Potenzial, dem guten Image, das die Marke für sich beanspruchen möchte, erheblich zu schaden.

Das rechtliche Fiasko

Bei der Überprüfung der Arbeitsverhältnisse im Store zeigte sich, dass ein angestellter Mitarbeiter zwar als geringfügig beschäftigt angegeben war, jedoch über keine gültige Beschäftigungsbewilligung verfügte. Noch besorgniserregender ist, dass der Shop-Manager und der Geschäftsführer nicht in der Lage waren, Arbeitszeitaufzeichnungen vorzulegen. Das lasse einen mulmigen Verdacht aufkommen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht, zumal den Kunden beim Kauf keine Belege übergeben wurden und die Registrierkasse nicht über FinanzOnline gemeldet war.

Mit einem Monatsumsatz von rund 43.000 Euro im August 2025 kommt das Unternehmen nicht nur um hohe Steuerschulden nicht herum, sondern muss auch mit Strafen in Höhe von circa 5.000 Euro rechnen. Zudem drohen noch weitere finanzielle Sanktionen von bis zu 15.000 Euro, die im Rahmen laufender steuerlicher Ermittlungen ausgesprochen werden könnten. Finanzminister Markus Marterbauer machte in diesem Zusammenhang deutlich, wie wichtig es ist, sich gegen Steuerbetrug zur Wehr zu setzen.

Der große Zusammenhang

Die Probleme mit Steuerhinterziehung beschränken sich nicht nur auf den Wiener Pop-up-Store. Wie Ferner-Alsdorf herausstellt, ist insbesondere der internationale Onlinehandel ein heißes Eisen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2020 beleuchtet die Problematik der Umsatzsteuerhinterziehung durch Online-Verkäufer, die häufig ein Netzwerk aus Briefkastenfirmen nutzen. Dieser Betrugsmodus führt dazu, dass die Finanzbehörden durch Verdachtsmeldungen und internationale Zusammenarbeit auf die Hinterziehung aufmerksam werden.

Im Fall der Labubus-Fälschungen könnte sich ein ähnliches Muster zeigen: Umsatzsteuer wird entweder gar nicht oder nur unvollständig gemeldet, was die Ermittlungsbehörden auf den Plan ruft. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich geurteilt, dass hinterzogene Beträge als steuerliche Taterträge eingezogen werden müssen, was die Dimension der strengen Konsequenzen deutlich macht. Der Ernst der Lage zeigt sich nicht zuletzt an der hohen Schadenssumme, die in solchen Fällen oft systematisch schwer wiegt.

Zusammengefasst trottet der Wiener „Labubu“-Store auf einem dünnen Seil, während er versucht, den Hype um seine Produkte zu nutzen, ohne dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Ob der Zauber dieser Plüschmonster bestehen bleibt, steht in den Sternen – fest steht jedoch, dass der Wind aus steuerlichen Gründen schärfer bläst als gedacht.