Hygienenotstand im Gemeindebau: Mieterin lässt Hunde auf Balkon schiffen!
In Leopoldau sorgt eine Mieterin mit Hundehaltung für massive Geruchsbelästigung und gesundheitliche Probleme bei Nachbarn.

Hygienenotstand im Gemeindebau: Mieterin lässt Hunde auf Balkon schiffen!
Im Gemeindebau in der Engerthstraße, Leopoldstadt, hat sich ein unerfreuliches Problem entwickelt. Eine Mieterin lässt ihre drei Hunde auf dem Balkon ihr Geschäft verrichten, was nicht nur zu einem enormen Gestank nach Urin und Kot führt, sondern auch gesundheitliche und hygienische Beschwerden bei den Nachbarn hervorruft. Die Luft wird durch die Lüftungsschächte der Wohnungen zusätzlich belastet. Diese Situation hat bereits zu zahlreichen Beschwerden an Wiener Wohnen geführt, jedoch ohne sichtbare Wirkung, wie Heute berichtet.
Die Lage eskalierte soweit, dass die Polizei am 2. Mai 2025 wegen Geruchsbelästigung eingreifen musste. Zu den verärgerten Nachbarn gehört Michael Niegl, Wohnbau-Ombudsmann der FPÖ, der die Umstände als Hygienenotstand bezeichnet. Vor diesem Hintergrund haben sich 16 von 25 Haushalten zusammengetan, um die Räumung der Mieterin zu fordern.
Unterstützung für die Mieter
Die Bürger sind nicht machtlos: Mieter haben grundsätzlich das Recht, bei eingeschränkter Wohnqualität eine Mietzinsminderung geltend zu machen. Solche Geruchsbelästigungen können, besonders bei dauerhaften und intensiven Beeinträchtigungen, durch die Mietrechtslage rechtfertigt werden. Wie mietrecht.com erläutert, muss die Mängelanzeige an den Vermieter gerichtet werden, um eine Mietminderung durchzusetzen. Unzumutbare Gerüche, wie der beständige Gestank durch Tierexkremente, können auch vor Gericht als Argument dienen.
Die Intention hinter dieser Regelung ist klar: Mieter sollen in einem angenehmen und gesunden Umfeld leben dürfen. Die Intensität und Dauerhaftigkeit der Geruchsbelästigungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Auch, wie die mietrecht.de festhält, ist es notwendig, den Vermieter umgehend über die Mängel zu informieren, um mögliche Schadensersatzansprüche nicht zu verlieren.
Einschreiten der Behörden
Die Wohnung der Mieterin wurde nach einer Kontrolle im April 2025 vom Gesundheitsamt als schmutzig eingestuft, jedoch nicht räumungswürdig. Trotzdem erhielt die Mieterin eine schriftliche Aufforderung zur Verbesserung der Wohnsituation, die jedoch anscheinend nicht fruchtet. mehr noch, die Mieterin versteckt ihre Hunde bei Kontrollen und versucht, Teppiche zu beseitigen, um die Geruchsbelästigungen zu vertuschen.
In der aktuellen Situation bleibt abzuwarten, ob die Unterschriftenliste der Nachbarn Wirkung zeigt und ob die Stadtverwaltung nun tatsächlich weitere Schritte einleitet. Die Mieter im Gemeindebau verdienen es, in einem sauberen und gesunden Umfeld zu leben, denn was ist schon schlimmer als die eigene Wohnung, die sollte ein Rückzugsort sein und nicht eine Quelle des Unbehagens?