Wien streicht Schulungszuschlag: 20 Millionen Euro Einsparungen jährlich!

Wien streicht den Schulungszuschlag aus der Sozialhilfe. Sozialstadtrat Hacker äußert Bedenken zur geplanten Einsparung.
Wien streicht den Schulungszuschlag aus der Sozialhilfe. Sozialstadtrat Hacker äußert Bedenken zur geplanten Einsparung. (Symbolbild/MW)

Wien streicht Schulungszuschlag: 20 Millionen Euro Einsparungen jährlich!

Wien, Österreich - In Wien gibt es derzeit Bewegung in der Sozialhilfe. Wie news.at berichtet, wird der Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher, der 2024 unter der Türkis-Grünen Regierung eingeführt wurde, zum 15. Juni 2025 abgeschafft. Dieser Schulungszuschlag, der bis zu 300 Euro pro Monat für die Teilnahme an längeren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des AMS betrug, wird aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gestrichen. Zudem entfällt die Regelung, dass dieser Zuschlag nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird.

Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) äußert sich skeptisch zu dieser Entscheidung und hat einen Konsultationsmechanismus ausgelöst. Er betont, dass der erhöhte Schulungszuschlag im Parlament als Initiativantrag eingebracht wurde, ohne ausreichend Möglichkeit zur Begutachtung. Wien wird als erstes Bundesland diese Streichung umsetzen. Die ausbezahlten erhöhten Schulungszuschläge haben von November 2024 bis Juni 2025 in Wien Mehrkosten von 9,7 Millionen Euro verursacht, während die Einsparungen durch die Abschaffung des Schulungszuschlags bei rund 20 Millionen Euro jährlich liegen werden.

Der Bildungsbonus und seine Auswirkungen

Der Bildungsbonus zielte darauf ab, Mindestsicherungsbezieher zu unterstützen, die an Schulungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) teilnehmen. Im Rahmen dieser Initiative erhielten sie 150 Euro pro Monat für Schulungen von mindestens vier Monaten und bis zu 300 Euro für einjährige Programme. Die Maßnahmen waren ein Versuch, eine nachhaltige Qualifizierung dieser Personengruppe zu ermöglichen und sie besser in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren, wie auch das Parlament erklärt: parlament.gv.at.

Die Kritik an der Gesetzesnovelle war nicht zu überhören. SPÖ und NEOS stimmten gegen die Vorschläge und wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Höhe des Bildungsbonus an die Inflation anzugleichen. Hier blieb die ursprüngliche Förderung unberücksichtigt, was zu einem Missverhältnis in den Beträgen führte. So wurde der Schulungszuschlag für viermonatige Maßnahmen von 136,2 Euro auf 149,4 Euro angepasst, während einjährige Schulungen von 272,4 Euro auf 298,8 Euro erhöht wurden.

Die Reaktion der Politik

Der ÖVP-Abgeordnete Gödl sieht im Bonus einen positiven Effekt auf die Beschäftigung, während NEOS befürchtet, dass steigende Leistungen für Sozialhilfebezieher zu einer verringerten Arbeitsaufnahme führen könnten. Im Zuge dieser Gesetzesnovelle kam zudem die Beschlussfassung zum Heimopferrentengesetz und das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 auf den Tisch, das die Titel „Sozialarbeiterin“ und „Sozialpädagoge“ schützen soll.

Die neuen Regelungen sind Teil einer umfassenden Strategie, die auch sehen will, wie Arbeitsmarktpolitik auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert. Laut sozialministerium.gv.at wird auf Entwicklungen mit zeitlich begrenzten Initiativen reagiert. Der Schulungszuschlag wurde erst am 1. Januar 2024 eingeführt, und auch andere Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung, wie das Fachkräftestipendium, stehen auf der Agenda.

Die Diskussionen rund um den Bildungsbonus und die Auswirkungen der Streichung werden wohl weitergeführt, da viele Aspekt der sozialen Absicherung und der Qualifizierung von Mindestsicherungsbeziehern auf dem Prüfstand stehen.

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OrtWien, Österreich
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