Wien plant Arzneimittelbörse: Ein Schritt in die Kreislaufwirtschaft?

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Wien plant eine Arzneimittel-Tauschbörse zur Ressourcenschonung, doch rechtliche Hürden bleiben. Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsverbund.

Wien plant eine Arzneimittel-Tauschbörse zur Ressourcenschonung, doch rechtliche Hürden bleiben. Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsverbund.
Wien plant eine Arzneimittel-Tauschbörse zur Ressourcenschonung, doch rechtliche Hürden bleiben. Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsverbund.

Wien plant Arzneimittelbörse: Ein Schritt in die Kreislaufwirtschaft?

Was tut sich in Wien in Sachen Arzneimittelversorgung? Mitte Oktober stellte die Stadt Wien ihre Strategie gegen Ressourcenverschwendung vor, die auch innovative Ansätze im Gesundheitsbereich umfasst. Der Umwelt- und Klimastadtrat, Jürgen Czernohorszky (SPÖ), nannte unter anderen die Idee einer Arzneimittel-Tauschbörse zwischen Kliniken als Best-Practice-Beispiel. Doch hier scheint etwas gewaltig schiefgelaufen zu sein.

Bei einer Rückfrage beim Wiener Gesundheitsverbund (Wigev) erfuhr man, dass es gegenwärtig keine solche Arzneimittelbörse gibt. Sprecher Tobias Grubinger machte deutlich, dass aus arzneimittelrechtlichen Gründen und aufgrund administrativer Vorgaben die Umsetzung nicht möglich sei. Diese Erkenntnis kommt leider zu spät, denn die Arzneimittelbörse wurde fälschlicherweise als bereits bestehenden Bestandteil der Kreislaufwirtschaftsstrategie aufgeführt, anstatt als zukünftiges Ziel. Es ist also klar: In den Pflegehäusern des Wigev sind derzeit keine Arzneimittelbörsen vorgesehen, obgleich die Stadt Wien plant, deren Umsetzbarkeit zu prüfen – natürlich unter strenger Einhaltung der geltenden arzneimittelrechtlichen Vorgaben.

Rechtliche Hürden beim Arzneimittel-Tausch

Wie sieht es aus, wenn es um den Tausch von Arzneimitteln in Apotheken geht? Hier haben die Apotheken grundsätzlich die Möglichkeit, sich gegenseitig zu unterstützen und Medikamente bereitzustellen. Diese Regelungen basieren auf der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie dem Arzneimittelgesetz (AMG).

  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Austausch erlaubt, etwa wenn Arzneimittel in dringenden Fällen nötig sind.
  • Der § 17 Abs. 6c der ApBetrO beschreibt, dass es eine Ausnahme gibt, wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist.
  • Aktuelle Engpässe in der Versorgung könnten die Bedingungen für solche Ausnahmen in vielen Fällen erfüllen.

Diese rechtlichen Hürden zeigen, dass während der Austausch von Arzneimitteln in der Apotheke unter bestimmten Bedingungen möglich ist, im Klinikbereich deutlich anspruchsvoller ist. Das könnte für eine zügige Lösung im Gesundheitswesen von Wien problematisch sein.

Die Zukunft der Arzneimittelversorgung

Die Unklarheiten rund um die Arzneimittelbörse werfen viele Fragen auf. Wann wird die Stadt Wien wirklich einen Durchbruch erzielen? Zwar gibt es einen Plan zur Prüfung der Umsetzbarkeit, jedoch wurde kein konkreter zeitlicher Rahmen für die Realisierung der Tauschbörse bekannt gegeben. In der zwischenzeitlichen Unsicherheit bleibt nur abzuwarten, welche Fortschritte in der Pflege und Arzneimittelversorgung tatsächlich gemacht werden.

Es bleibt also spannend, ob Wien in naher Zukunft nicht nur einen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft, sondern auch eine sinnvolle Lösung zur Reduktion von Ressourcenverschwendung im Gesundheitsbereich umsetzen kann. Die Stadt hat definitiv viel auf dem Tisch, da liegt was an!

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