Skandalöse Entlassung: Freisprüche für alle Angeklagten in Wien!
Prozess in Wien: Zehn Angeklagte freigesprochen nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs einer 12-Jährigen, Beweise unzureichend.

Skandalöse Entlassung: Freisprüche für alle Angeklagten in Wien!
Ein aufsehenerregender Prozess am Wiener Landesgericht um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines 12-jährigen Mädchens endete am 26. September 2025 mit einem überraschenden Freispruch für alle zehn Angeklagten im Alter von 16 bis 21 Jahren. Die jungen Männer, darunter Syrer, Nordmazedonier, Türken und Bulgaren, sahen sich Vorwürfen ausgesetzt, über mehrere Monate hinweg sexuelle Handlungen gegen den Willen des Mädchens vorgenommen zu haben. Kristallklar ist: Die Vorfälle sollen sich zwischen März und Juni 2023 in verschiedenen Locations in Wien-Favoriten ereignet haben, darunter Hotelzimmer, Treppenhäuser und Wohnungen der Angeklagten, wie Welt.de berichtet.
Vor Gericht wurden die Angeklagten mit dem Vorwurf konfrontiert, geschlechtliche Nötigung begangen zu haben sowie die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens verletzt zu haben. Der Richter, Daniel Schmitzberger, stellte jedoch fest, dass es keine Beweise für Gewalt oder Einschüchterung gab. Widersprüchliche Aussagen des Mädchens sowie die Bestätigung durch eine Freundin, dass es keine Gewalt oder Zwang gab, sorgten für eine kritische Grundhaltung im Verlauf des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft entschied schließlich, Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht aufrechtzuerhalten, da die genauen Umstände rund um das Alter des Mädchens als nicht ausreichend nachweisbar galten.
Prozessführung und öffentliche Wahrnehmung
Die Verhandlungen fanden größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um das Opfer zu schützen. Die stressige Atmosphäre wurde durch die belastenden Aussagen und die klare Verantwortung des Gerichts verstärkt, die Unschuldsvermutung zu wahren. Oftmals gestaltet sich die Beweisführung in Strafverfahren zu Sexualdelikten als herausfordernd. Häufig fehlen objektive Beweismittel, was die Aussagemöglichkeiten von betroffenen Jugendlichen besonders erschwert, so Beauftragte-Missbrauch.de.
Ein Ex-Freund des Mädchens erzählte, er habe anfangs angenommen, sie sei gleichaltrig, bis er durch ihren Ausweis und andere Jungs im Park erfahren habe, dass sie erst 12 Jahre alt war. Dies weckte in ihm massive Zweifel und führte zu einer Konfrontation, in der das Mädchen ihm versicherte, sie habe die sexuellen Kontakte nicht gewollt und habe Angst gehabt. Diese Schilderung war Teil der belastenden Beweisführung, die letztlich jedoch nicht zur Verurteilung der Angeklagten führte.
Reaktionen nach der Urteilsverkündung
Der Freispruch sorgte für Empörung, besonders beim Anwalt des Opfers, der den Ausgang des Verfahrens als entwürdigend bezeichnete. Er kritisierte, dass trotz der ernsthaften Vorwürfe gegen die Angeklagten keine ausreichenden Beweismittel präsentiert werden konnten, die eine Verurteilung ermöglicht hätten. Dies wirft die Fragen nach der Gesetzeslage, den Rechten von Opfern und der Verfahrensweise in solchen sensiblen Fällen auf. Tatsächlich sind die Anforderungen an die Qualität der Vernehmungen und die Qualifikation der vernehmenden Personen besonders hoch, um den Bedürfnissen von minderjährigen Opfern gerecht zu werden.
Während der Prozess in den Medien sorgte, hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Anklage fallen zu lassen, auch weitreichende Diskussionen über den Umgang mit sexuellen Übergriffen auf Minderjährige entfacht. Die komplexen Rahmenbedingungen und die fehlende Klarheit in Bezug auf das Alter des Mädchens stellen die Grenzen der juristischen Möglichkeiten und den Schutz von Opfern vor. Den Ausgang des Verfahrens wird die Gesellschaft in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin begleiten.