Finanzpolizei schlägt zu: Labubu-Laden in Wien unter Fraud-Verdacht!

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Finanzpolizei kontrolliert Pop-up-Store in Wiener Innere Stadt wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung und Fälschungen.

Finanzpolizei kontrolliert Pop-up-Store in Wiener Innere Stadt wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung und Fälschungen.
Finanzpolizei kontrolliert Pop-up-Store in Wiener Innere Stadt wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung und Fälschungen.

Finanzpolizei schlägt zu: Labubu-Laden in Wien unter Fraud-Verdacht!

In Wien sorgt der Hype um die beliebten Monster-Plüschfiguren „Labubu“ aus China für Aufregung. Der Pop-up-Store in der Innenstadt ist ins Visier der Finanzpolizei geraten, die nach einem Hinweis des Marktamts kontrovers kontrollierte. Bei dieser Kontrolle wurden erhebliche Verstöße gegen arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen festgestellt. Insbesondere fiel auf, dass der Mitarbeiter als geringfügig beschäftigt angemeldet war, aber keine gültige Beschäftigungsbewilligung hatte. Nur ein skurriler Begleiterscheinung zur Plüschfigur – die gefälschten Varianten, bekannt als „Lafufus“ – wurden ebenfalls entdeckt, die unter Verdacht stehen, an die Kunden verkauft worden zu sein. Kurier berichtet, dass …

Besonders kritisch ist die finanzielle Situation des Stores. Laut Angaben der Finanzpolizei besteht ein vollstreckbarer Abgabenrückstand von knapp 3.300 Euro. Zudem müssen aufgrund mehrerer Strafanzeigen rund 5.000 Euro an Strafen gezahlt werden. Das Unternehmen sieht sich künftig auch weiteren finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, da bis zu 15.000 Euro an zusätzlichen Finanzstrafen drohen, die durch laufende steuerliche Ermittlungen zu erwarten sind.

Umsatz und fehlende Aufzeichnungen

Die Geschäftsführung des Pop-up-Stores konnte bei der Kontrolle keine Arbeitszeitaufzeichnungen vorlegen, und auch die Registrierkasse war nicht über FinanzOnline gemeldet. Besonders brisant: Der monatliche Umsatz im August 2025 belief sich auf schätzungsweise 43.000 Euro, der jedoch dem Finanzamt nicht gemeldet wurde. Solche Vorgänge sind unter Fachleuten als ernstes Warnsignal anzusehen, da sie oft auf betrügerische Machenschaften im Online-Handel hinweisen. ORF analysiert die Situation …

Die Existenz solcher Pop-up-Stores wirft die Frage auf, wie gut die Kontrolle über internationalen Onlinehandel und den damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen gewährleistet ist. Der Fall erinnert an ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Umsatzsteuerhinterziehung durch internationalen Onlinehandel behandelte. Hierbei nutzte ein Verkäufer Netzwerke aus Briefkastenfirmen und umging damit arglistig die Finanzbehörden. So kann die Idee, große Gewinne mit dem Verkauf von Plüschfiguren zu erzielen, schnell in rechtliche Schwierigkeiten umschlagen. Details zum Urteil finden Sie hier ….

Fazit

Die Finanzpolizei und der zuständige Finanzminister Markus Marterbauer betonen, dass Steuerbetrug nicht toleriert werden kann. Nach dieser Kontrolle steht nicht nur die Zukunft des Unternehmens auf der Kippe, auch Kunden müssen sich fragen, ob sie wirklich echte „Labubu“-Plüschfiguren erworben haben oder ob sie möglicherweise auf Fälschungen hereingefallen sind. In Zeiten, in denen der Onlinehandel boomt, ist eine besonders wachsame Aufsicht gefordert, um das Vertrauen der Konsumenten zu schützen.