Häftlinge in Wien: Steuerzahler finanzieren Mietbeihilfe!

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In Wien erhalten Häftlinge Mietbeihilfe aus Steuermitteln. Diese Unterstützung sorgt für wirtschaftliche Rücklagen während der Haft.

In Wien erhalten Häftlinge Mietbeihilfe aus Steuermitteln. Diese Unterstützung sorgt für wirtschaftliche Rücklagen während der Haft.
In Wien erhalten Häftlinge Mietbeihilfe aus Steuermitteln. Diese Unterstützung sorgt für wirtschaftliche Rücklagen während der Haft.

Häftlinge in Wien: Steuerzahler finanzieren Mietbeihilfe!

In einem aktuellen Bericht über die Mietbeihilfe für Häftlinge in Wien wird deutlich, dass die Stadt eine einzigartige Unterstützung für inhaftierte Personen bietet. Wie Krone berichtet, hat die Stadt im letzten Jahr 31 Häftlingen insgesamt 54.202,04 Euro an Mietbeihilfe bereitgestellt. Diese Maßnahme stößt zwar in der Öffentlichkeit auf geteilte Meinungen, Sozialstadtrat Peter Hacker bezeichnet sie als wirtschaftlich sinnvoll, um die Reintegration der Häftlinge zu erleichtern.

Ein Blick auf die Regelungen in anderen Bundesländern zeigt jedoch, dass Wien mit dieser Praxis allein dasteht. So gibt es in Oberösterreich keinerlei Wohnbeihilfen für Häftlinge. In Vorarlberg besteht für Straftäter mit unbedingter Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kein Anspruch auf Sozialhilfe, während Burgenland grundsätzlich keine monatliche Unterstützung für Häftlinge bereitstellt. Lediglich bei kurzen Haftstrafen bis zu sechs Monaten könnten in Ausnahmen theoretisch Beihilfen gewährt werden, aber bisher gibt es dafür keine dokumentierten Fälle.

Regionale Unterschiede der Mietbeihilfe

In Tirol erfolgt eine individuelle Prüfung von Mietzahlungen während der Haft, wobei diese Unterstützung nur in ein bis zwei Fällen pro Jahr ausgezahlt wird. In Niederösterreich sind Mietbeihilfen an den Hauptwohnsitz gekoppelt, wodurch die Justizanstalt während der Haftzeit zum Hauptwohnsitz wird. In Salzburg hingegen kann es für Minderjährige in kurzen Haftstrafen, die wenige Wochen andauern, möglich sein, Mietbeihilfe zu erhalten. In der Steiermark sind Personen in stationären Einrichtungen von Sozialhilfe ausgeschlossen, während in Einzelfällen bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten Unterstützung gewährt werden kann.

Die unterschiedlichen Ansätze der Bundesländer werfen spannende Fragen auf: Ist es wirklich sinnvoll, Häftlinge auf diese Weise zu unterstützen? Macht es einen Unterschied für die Rückkehr ins Leben nach der Haft? Viele Stimmen in der Gesellschaft sehen eine Kluft zwischen der finanziellen Unterstützung von Häftlingen und der Unterstützung für bedürftige Bürger, die nicht in Haft sind.

Hintergründe zur Unterstützung und deren Wirkung

Die Mietbeihilfe könnte letztlich helfen, die Rückfallquote zu senken, indem sie den Häftlingen während ihrer Entlassung aus der Haft eine Grundlage bietet, auf der sie ihr Leben aufbauen können. Sozialstadtrat Peter Hacker ist überzeugt, dass diese Form der Unterstützung einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten kann, da sie auf eine reintegration der Häftlinge abzielt.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob andere Bundesländer diesem Wiener Beispiel folgen werden. Sollte es keine Veränderung geben, könnte sich Wien weiterhin als undurchsichtiger Vorreiter in der Hilfe für Häftlinge profilieren, während andere Regionen nach wie vor strenge Regularien beibehalten. Währenddessen fordert die Debatte über die Sozialhilfe bei Häftlingen die Bürger dazu auf, über Gerechtigkeit, Chancen und die Wahrnehmung von Gesetzen nachzudenken, die nicht nur für Verurteilte, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes gelten.