U-Bahn-Urgent: Rechtsstreit in Kagran – Eigentümer blockieren Servituten!

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Kagran: Gericht entscheidet über U-Bahn-Rechte der Wiener Linien, betroffen sind Eigentümer in Wien-Donaustadt.

Kagran: Gericht entscheidet über U-Bahn-Rechte der Wiener Linien, betroffen sind Eigentümer in Wien-Donaustadt.
Kagran: Gericht entscheidet über U-Bahn-Rechte der Wiener Linien, betroffen sind Eigentümer in Wien-Donaustadt.

U-Bahn-Urgent: Rechtsstreit in Kagran – Eigentümer blockieren Servituten!

In Wien brodelt es wieder einmal – und diesmal geht es um die U-Bahn. Laut einem Bericht von Die Presse sehen sich die Wiener Linien mit einem rechtlichen Dilemma konfrontiert, das sich über fast zwei Jahrzehnte hinzieht. Im Fokus steht nicht nur die Bevölkerung, sondern auch acht Wohnungseinwohner im Stadtteil Donaustadt, deren Liegenschaften über dem Tunnel der U-Bahn-Linie 1 errichtet wurden.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst eine Entscheidung getroffen, die das Verwaltungsgericht damit in den Schatten stellt. Dieses hatte die Wiener Linien mit „Willkür“ daran gehindert, die notwendigen Rechte der Grundstückseigentümer einzuholen. Es geht um sogenannte Dienstbarkeiten, die den Verkehrsunternehmen erlauben, den Untergrund zu nutzen. Diese Rechte müssen vereinbart und im Grundbuch vermerkt werden – ein Prozess, der nun zur juristischen Zitterpartie geworden ist, da die Wiener Linien diese Eintragungen im Zuge ihrer Digitalisierungsoffensive als nicht existent entdeckten.

Der Streit um die Servituten

Von 37 Eigentümern haben 29 zugestimmt, doch mit den restlichen acht konnte kein Kontakt hergestellt werden. Da blüht dem Bürgermeister von Wien, Michael Ludwig, die Aufgabe, die behördliche Einräumung der Servituten zu prüfen. Allerdings musste er den Antrag der Wiener Linien zurückweisen, da die Voraussetzungen des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes (EisbEG) nicht erfüllt seien.

Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Wien untermauert, doch das Thema ist längst nicht abgeschlossen. Die Wiener Linien haben beim VfGH eine Beschwerde eingelegt, und dieser entschied, dass das Verwaltungsgericht sich bei der Sache zu einfach gemacht habe. Besonders interessant ist die Tatsache, dass den Wiener Linien nicht vorgeworfen werden kann, den Eigentümern keine Entschädigung angeboten zu haben, wenn diese die Kontaktaufnahme verweigern.

Mittlerweile soll das Verwaltungsgericht Wien klären, ob eine „offenkundige Servitut“ vorliegt. Falls nicht, könnte das Gericht diese notfalls zwangsweise gegen Entschädigung einräumen. Das Ziel ist klar: Die U-Bahn muss rechtmäßig unter den Liegenschaften verkehren können.

Ein Blick auf die U-Bahn in Wien

Die U-Bahn, oder wie wir sagen: die U, spielt eine zentrale Rolle im Wiener Verkehrssystem. Diese modernen Transportmittel sind nicht nur praktische Fortbewegungsmöglichkeiten, sondern auch Symbole der Urbanität in unserer schönen Stadt. Ihr Ursprung liegt im 19. Jahrhundert und hat sich seither kontinuierlich weiterentwickelt – die Verlängerung der Linie 1 bis Leopoldau ist da nur ein Schritt in vielen.

In Wien kann man die U-Bahn-Linien nutzen, um schnell von einem Stadtteil in den anderen zu gelangen und dabei sowohl die historische als auch die moderne Seite der Stadt zu erleben. Die Herausforderungen, mit denen das System konfrontiert ist, zeigen jedoch, dass selbst gut funktionierende Einrichtungen in juristische Schwierigkeiten geraten können.

Mit Spannung erwarten die Wiener, wie sich die Situation entwickeln wird. Werden die offenen Fragen um die Dienstbarkeiten bald geklärt sein, oder wird der Streit noch länger anhalten? Eines steht fest: Die Wiener Linien sind gefordert und die Nutzer der U-Bahn schauen voller Erwartung in die Zukunft.