Grabschändungen erschüttern Niederösterreich: Polizei ermittelt!

Grabschändungen erschüttern Niederösterreich: Polizei ermittelt!
Donaustadt, Österreich - In den letzten Wochen macht ein bedenklicher Trend in Niederösterreich von sich reden: Grabschändungen und mutmaßlicher Diebstahl von Goldzähnen aus Gräbern. Die Landespolizeidirektion St. Pölten hat die Ermittlungen bereits aufgenommen, nachdem mehrere Fälle aus verschiedenen Gemeinden gemeldet wurden. Johann Baumschlager von der Polizei bestätigte, dass es in den Katastralgemeinden Weidling, Fels am Wagram und Wolkersdorf zu verdächtigen Vorfällen gekommen ist. Besonders besorgniserregend ist, dass die Ermittler unklaren Hinweisen nachgehen, ob tatsächlich Goldzähne entwendet wurden, was den Vorfall noch skrupelloser erscheinen lässt. Dies berichtete die Kleine Zeitung unter anderem über diese alarmierenden Ereignisse in der Region hier.
Besonders geschockt zeigen sich die betroffenen Gemeinden. In Weidling sind 13 Fälle von Grabschändungen bekannt, während jeweils acht Vorfälle in Fels am Wagram und Wolkersdorf registriert wurden. Auch in Wien wurden Anfang April in mehreren Friedhöfen, insbesondere in den Bezirken Simmering, Floridsdorf und Donaustadt, 60 Grabschändungen festgestellt. Hier wurden Grabplatten verschoben und Särge mutwillig beschädigt. Die Ermittlungen laufen daher auf Hochtouren, und die Polizei hofft, die Verantwortlichen schnell zu finden wie ORF NÖ berichtet.
Störung der Totenruhe
Ein zentrales Thema in diesen Ermittlungen ist die sogenannte Störung der Totenruhe, die rechtlich unter § 168 StGB geregelt ist. Gemäß diesem Gesetz wird das Pietätsgefühl der Angehörigen und das postmortale Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen geschützt. In diesem Kontext sind nur vorsätzliche Störungen strafbar, fahrlässige Handlungen fallen nicht unter diese Regelung. Beispiele für solche Störungen sind Grabschändungen, die auch in den jüngsten Vorfällen in Niederösterreich und Wien verzeichnet wurden so das Juraforum.
Die Strafen für Störungen der Totenruhe können von Geldstrafen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe reichen. Zudem handelt es sich hierbei um ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Ermittlungen von der Polizei auch ohne Antragsstellung durch Dritte eingeleitet werden können. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, doch die Behörden sind bemüht, die Täter so schnell wie möglich zu finden, um weiteren Schaden abzuwenden.
Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen voranschreiten und ob weitere Details ans Licht kommen. Die Bevölkerung appelliert an die Behörden, diese Schandtat schnell und konsequent zu verfolgen, um das Vertrauen in den Schutz der letzten Ruhestätten wiederherzustellen.
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Ort | Donaustadt, Österreich |
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