Altstadt-Hüter: Freiflächen bleiben vom Denkmalschutz ausgeschlossen!

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Bürgermeister Kulmer begrüßt die Entscheidung zum Denkmalschutz in Unter St. Veit. Historische Flächen bleiben flexibel gestaltbar.

Bürgermeister Kulmer begrüßt die Entscheidung zum Denkmalschutz in Unter St. Veit. Historische Flächen bleiben flexibel gestaltbar.
Bürgermeister Kulmer begrüßt die Entscheidung zum Denkmalschutz in Unter St. Veit. Historische Flächen bleiben flexibel gestaltbar.

Altstadt-Hüter: Freiflächen bleiben vom Denkmalschutz ausgeschlossen!

Die Entscheidung des Bundesdenkmalamts sorgt für Auftrieb in der Altstadt. Bürgermeister Martin Kulmer freut sich, dass historische Gebäude nun hohen Schutz genießen. Gleichzeitig gibt es jedoch eine wichtige Klarstellung: Flächen, die in den letzten Jahrzehnten umgestaltet wurden und keinen Denkmalcharakter aufweisen, bleiben vom Denkmalschutz ausgenommen. Dazu zählen zentrale Plätze wie der Hauptplatz, der Untere Platz, der Kirchplatz sowie der Herzog-Bernhard-Platz. Ein Gutachten hat ergeben, dass diese Bereiche aufgrund zahlreicher Umbauten im 20. Jahrhundert keine geschichtliche, künstlerische oder kulturelle Relevanz im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufweisen.

Dank dieser Entscheidung wird nun eine Rechtsicherheit für die Stadt und ihre Bürger geschaffen. Das ermöglicht nicht nur eine behutsame, sondern auch flexible Gestaltung und Weiterentwicklung der Altstadt. Kulmer hebt hervor, dass die Entscheidung, die Anfechtung der Bescheide für berechtigt und erfolgversprechend zu halten, dem Standort einen zusätzlichen Schub geben könnte. Unterstützt wurde dieser Prozess von Geschichtsexperten wie Andreas Besold, der maßgeblich dazu beitrug, dass einzelne Gebäude aus dem Ensemble-Schutz herausgenommen wurden.

Was bedeutet das für die Bürger?

Für die Anwohner gibt es nun die Möglichkeit, sich umfassend beraten zu lassen. Die Stadtgemeinde bietet Hilfe an, um den Bürgern die rechtlichen Rahmenbedingungen näherzubringen und die künftige Entwicklung der Altstadt aktiv mitzugestalten. Dies ist besonders wichtig im Kontext des städtebaulichen Denkmalschutzes, der sich zum Ziel gesetzt hat, historische Stadtkerne als Flächendenkmal zu schützen. Dabei geht es um die Erhaltung des kulturellen Erbes, ohne dass dabei die Identität der Stadt beeinflusst wird, wie bereits auf Wikipedia betont wird.

Mit dem städtebaulichen Denkmalschutz wird darauf geachtet, dass wichtige Aspekte wie der historische Stadtgrundriss und signifikante Einzelbauten bewahrt werden. Das Programm hat zum Ziel, lebendige Orte für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit zu schaffen, die sowohl für Einwohner als auch für Besucher attraktiv sind. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Stadtplanern, Denkmalschützern und Bauherren ist dabei unerlässlich.

Bedeutung für die Zukunft

Diese neuesten Entwicklungen sind nicht nur für die Stadtgeschichte von Bedeutung, sondern auch für die lokale Wirtschaft. Historisch wertvolle Stadtkerne sind nicht nur ein Anziehungspunkt für Touristen, sondern erhöhen auch die Standortattraktivität für Unternehmen. Sanierungsmaßnahmen geben der örtlichen Wirtschaft, insbesondere dem Handwerk, einen kräftigen Schub. So wird das gesamte Stadtbild aufgewertet, und die Identität des Ortes bleibt bestehen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Entscheidung des Bundesdenkmalamts ein Schritt in die richtige Richtung ist. Sie ermöglicht eine moderne und zugleich respektvolle Entwicklung der Altstadt, ohne den Blick für die reiche Geschichte zu verlieren. Der städtebauliche Denkmalschutz liefert zudem einen klaren rechtlichen Rahmen für alle Beteiligten und steht gleichzeitig für das Ziel, unsere kulturellen Wurzeln zu bewahren. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese neuen Perspektiven auf die Altstadt weiter auswirken werden.

Quellen: