Wien kürzt Mindestsicherung: Familien und Kinder betroffen!

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Wien plant Kürzungen bei der Mindestsicherung, betroffen sind insbesondere Kinderzuwendungen und Wohngemeinschaften.

Wien plant Kürzungen bei der Mindestsicherung, betroffen sind insbesondere Kinderzuwendungen und Wohngemeinschaften.
Wien plant Kürzungen bei der Mindestsicherung, betroffen sind insbesondere Kinderzuwendungen und Wohngemeinschaften.

Wien kürzt Mindestsicherung: Familien und Kinder betroffen!

Die Stadt Wien sieht sich aufgrund einer angespannten Budgetsituation gezwungen, drastische Kürzungen bei der Mindestsicherung vorzunehmen. Laut der Krone sind insbesondere die Zuwendungen für Kinder von den Einschnitten betroffen. Auf diese Weise sollen unter anderem bis zu 115 Millionen Euro weniger an Unterstützung ausgeschüttet werden, was in der Stadt für einige Diskussionen sorgt.

Derzeit landen etwa 25% des Mindestsicherungsbezuges Erwachsener in den Wohnkosten, welche von der Mietbeihilfe abgezogen werden. Um die Kostensituation zu verbessern, plant die Stadt, in Zukunft auch die Beträge für Kinder von der Mietbeihilfe abzuziehen. Dies soll insbesondere den Bedarfsgemeinschaften zugutekommen, die künftig anders behandelt werden sollen. Nach ORF Wien können Wohngemeinschaften (WGs) künftig als Familien betrachtet werden, was zu einer Reduktion der Lebenshaltungskosten führen könnte.

Folgen für Familien und Kinder

Kritiker der geplanten Kürzungen warnen jedoch, dass die Kindersätze nicht degressiv gestaltet sind. Eine Familie mit fünf Kindern könnte durch die Regelungen jährlich etwa 400 Euro weniger erhalten. Das übergreifende Ziel der Stadt ist es, Einsparungen von jährlich etwa 95 Millionen Euro zu realisieren, wobei die Einsparungen durch die Änderungen rund 20 Millionen Euro betragen sollen. Dies geschieht in einem Kontext, in dem Wien jährlich etwa 800 Millionen Euro für die Mindestsicherung ausgibt.

Bürgermeister Michael Ludwig setzt zudem auf die Abwicklung der Mindestsicherung durch das Arbeitsmarktservice (AMS), um die Arbeitsmarktintegration der Eltern zu fördern. Die Überlegungen zur Kindergartenpflicht für Dreijährige sind ein weiterer Aspekt dieser Strategie. Es wird erwartet, dass die Änderungen bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.

Reform der Sozialhilfegesetze

Insgesamt wird sich die Struktur der Sozialhilfe durch das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz verändern. Anstelle von Mindeststandards werden künftig Höchstsätze für die Sozialhilfe festgelegt, wie auf der Webseite des Sozialministeriums zu finden ist. Dies könnte bedeuten, dass zum Beispiel der Maximalbetrag für Alleinlebende und Alleinerziehende im Jahr 2025 bei rund 1.209 Euro liegen wird, während Paare mit etwa 1.693 Euro pro Jahr rechnen können.

Die Aufhebung degressiv gestaffelter Höchstsätze für minderjährige Kinder durch den Verfassungsgerichtshof sorgt zudem dafür, dass die Bundesländer mehr Freiraum bei der Festlegung von Leistungen für Kinder haben. Dies könnte zu Ungleichheiten zwischen den Regionen führen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der verpflichtende Zuschlag für Menschen mit Behinderung, der für 2025 auf rund 218 Euro pro Monat festgelegt wird.

Angesichts all dieser Änderungen kommt es in Wien bereits jetzt zu hitzigen Debatten über die Zukunft der Mindestsicherung und deren Auswirkungen auf die am meisten verletzlichen Bevölkerungsgruppen der Stadt.