Neues Jugendgefängnis in Wien-Simmering: Kosten und Herausforderungen!

Neues Jugendgefängnis in Wien-Simmering: Kosten und Herausforderungen!

Wien-Simmering, Österreich - In Wien-Simmering hat im Januar 2025 die neue Justizanstalt (JA) Münnichplatz für jugendliche Straftäter ihren Betrieb aufgenommen. Die Bruttoerrichtungskosten für das Jugendgefängnis belaufen sich auf cirka 4,73 Millionen Euro, wie vienna.at berichtet. Aktuell sind dort 15 Insassen im Alter von 15 bis 17 Jahren untergebracht, während das Personal aus 34 Mitarbeitern besteht, darunter 23 Exekutivbedienstete. Geplant ist eine Endkapazität von 72 männlichen Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren und 60 Exekutivbediensteten.

Besonders interessant ist die Tatsache, dass bei laufendem Betrieb größere Bauarbeiten stattfanden, was zu einem spannenden Betriebsablauf führte. Es gab sogar Berichte über externe Personen, die versuchten, Kontakt zu den Inhaftierten aufzunehmen. Trotz dieser Umstände hat man sich gut aufgestellt: Laut einer parlamentarischen Anfrage von Nationalratsabgeordnetem Christian Lausch (FPÖ) im Mai 2025 wurden einige Mängel dokumentiert, hauptsächlich im Bereich der Nasszellen. Die Behebung dieser Mängel ist jedoch weit fortgeschritten und soll voraussichtlich im Sommer 2025 abgeschlossen sein.

Qualitätssicherung und Sicherheit

Um die Qualität des Betriebs zu sichern, wurde eine „Sicherheitspartnerschaft“ mit anderen Justizanstalten etabliert. Es gibt allerdings keine Angaben zu sicherheitsrelevanten Vorfällen oder zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, und dies aus „sicherheitsrelevanten Gründen“. Die Vollauslastung der JA Münnichplatz soll im November 2025 beginnen, was als wichtiger Schritt für die Jugendstrafrechtsvollstreckung in Österreich angesehen wird.

Über das Jugendstrafrecht in Österreich

Das Jugendstrafrecht in Österreich ist ein eigenständiger Bereich des Strafrechts, der für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie für junge Erwachsene bis 21 gilt, allerdings mit Ausnahmen bei besonders schweren Delikten. Dabei ist zu beachten, dass Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind und nicht strafrechtlich belangt werden können. Erzieherische Maßnahmen durch Jugendwohlfahrt oder Sozialbehörden kommen hier stattdessen zum Tragen.
Das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafen für Jugendliche liegt bei maximal 15 Jahren, wobei die Strafandrohungen im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht milder ausfallen.

Ein Beispiel für ein häufiges Delikt unter Jugendlichen wäre der Raub: Das Entreißen eines Handys unter Androhung von Gewalt kann mit bis zu 7,5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, wobei dem Gericht ein gewisser Spielraum in der Festlegung der Strafe zusteht. Das Ziel der Verteidigung im Jugendstrafrecht ist oft, einen Eintrag im Strafregister zu vermeiden und soziale Perspektiven für den Jugendlichen zu sichern, wie auf rechtsanwalt-flatz.at erläutert wird.

Die JA Münnichplatz hat also eine zentrale Rolle im österreichischen Jugendstrafrecht und zeigt auf, wie wichtig es ist, auch in herausfordernden Situationen einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrechtzuerhalten. Mit den richtigen Maßnahmen wird versucht, den jungen Tätern eine bessere Zukunft zu ermöglichen.

Details
OrtWien-Simmering, Österreich
Quellen

Kommentare (0)