Bundeswehr stoppt Verkauf: Fliegerhorst Penzing bleibt in Bruchlandung
Das Moratorium des Verteidigungsministeriums stoppt den Verkauf des Fliegerhorsts Penzing – Auswirkungen für die Gemeinde und Area61.

Bundeswehr stoppt Verkauf: Fliegerhorst Penzing bleibt in Bruchlandung
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die geplante Veräußerung des ehemaligen Fliegerhorsts Penzing vorerst gestoppt. Grund dafür ist ein bundesweites Moratorium, das die Konversion ehemaliger Bundeswehrliegenschaften aussetzt. Diese Entscheidung betrifft nicht nur Penzing, sondern insgesamt 187 ehemalige militärische Standorte, die im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind. Die BImA wird keine Liegenschaften veräußern, bevor diese auf ihre Eignung für Verteidigungszwecke geprüft wurden. Das Gelände des Fliegerhorsts wurde sogar als „für eine mögliche künftige Nutzung durch die Bundeswehr geeignet“ eingestuft, was die Pläne des Zweckverbands Area61 zusätzlich kompliziert.
Bürgermeister Peter Hammer zeigt Verständnis für die Entscheidung der Bundesregierung, sieht jedoch die Gemeinde in einer entscheidenden Phase. Gespräche über den Eigentumsübergang an den Zweckverband Area61 müssen ruhen, was die Pläne für einen modernen Campus für Unternehmen, Forschung, Kultur und Wohnen auf dem 270 Hektar großen Gelände in Frage stellt. Schon jetzt sind dort ein Filmstudio, ein ADAC-Testzentrum und die größte Asylunterkunft im Landkreis Landsberg etabliert. Dennoch stehen viele Gebäude auf dem Gelände unter Denkmalschutz und benötigen aufwendige Sanierungen.
Gespräche und Nutzungsmöglichkeiten
Das Verteidigungsministerium betont, dass das Moratorium bestehende kommunale Nutzungen nicht gefährden soll. Hammer schlägt vor, dass ungenutzte Bereiche des Geländes vorübergehend von der Bundeswehr genutzt werden könnten, ohne die zivilen Projekte zu beeinträchtigen. Diese Lösung könnte einen Kompromiss bieten, der sowohl militärische als auch zivile Interessen berücksichtigt, während die Diskussion über die künftige Nutzung weitergeführt wird.
Im Zuge dieser Entwicklungen wird auch auf die Tatsache verwiesen, dass die Bundeswehr bereits im Sommer 2024 festgestellt hat, dass der Fliegerhorst nicht mehr als Standort für das Raketenabwehrsystem Arrow 3 oder andere Luftwaffenbedarfsträger in Betracht gezogen wird. Dies signalisiert, dass die militärische Relevanz des Geländes abnimmt und die Weichen zunehmend in Richtung zivilen Projekten gestellt werden könnten.
Vergleich zu anderen Konversionen
Die Situation in Penzing erinnert an andere Konversionen von ehemaligen Militärstandorten in Deutschland, wie etwa den Abzug der US-Streitkräfte aus Hanau im Jahr 2008. Auch dort wurden umfangreiche Flächen zurückgegeben, und die Kooperation zwischen Kommune und BImA war entscheidend. In Hanau ist es gelungen, etwa die Hälfte der zurückgegebenen Flächen zu entwickeln und zu vermarkten. Hier wurde ein Modell geschaffen, das als Vorbild für die Verhandlungen in Penzing dienen könnte. Regelmäßige Arbeitskreise und Offenheit im Dialog sind dabei wichtige Elemente.
Wie die Geschehnisse zeigen, liegt viel Fortschritt in der Luft. Sollten die Gespräche zwischen den Beteiligten konstruktiv verlaufen, könnte der Fliegerhorst Penzing in naher Zukunft zu einem blühenden Zentrum für Wirtschaft und Kultur werden. Ein gutes Händchen der lokalen Akteure wäre nun gefragt, um die Weichen richtig zu stellen und das Potenzial des Geländes bestmöglich auszuschöpfen.