16-Jähriger radikalisiert: Bewährungsstrafe nach Terror-Plänen in Berlin
Ein 16-Jähriger wurde in Berlin wegen IS-Radikalisierung und Terrorvorbereitungen zu einer Jugendstrafe verurteilt.

16-Jähriger radikalisiert: Bewährungsstrafe nach Terror-Plänen in Berlin
In einem Fall, der die Sicherheitslage in Wien in den Fokus rückt, wurde ein 16-Jähriger in Berlin wegen IS-Radikalisierung verurteilt. Wie meinbezirk.at berichtet, fand der Prozess mehr als ein Jahr nach einem geplanten Anschlag auf Konzerte von Taylor Swift in der österreichischen Hauptstadt statt. Der Jugendliche, der aus Brandenburg stammt, stand seit Juli 2024 in engem Kontakt mit Beran A., einem Hauptverdächtigen im Zusammenhang mit den Attentatsplänen.
Die Anklagepunkte sind schwerwiegend: Der 16-Jährige soll unter anderem eine Bombenbauanleitung übersetzt und eine Verbindung zu einem IS-Mitglied hergestellt haben. Dieser Zusammenhang wird noch brisanter, wenn man die Geschehnisse von August 2024 betrachtet, als aus Sicherheitsgründen gleich drei Konzerte von Taylor Swift in Wien abgesagt werden mussten. Diese Absagen folgten auf die Festnahme mehrerer Verdächtiger, unter ihnen ein 19-Jähriger, der mutmaßlich geplante Anschläge im Großraum Wien vorbereitete, wie orf.at berichtet.
Radikalisierung und Verhandlung
Der junge Angeklagte war bereits im Alter von 14 Jahren ein Anhänger der IS-Ideologie und radikalisiert sich durch einschlägige Propaganda im Internet. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im September 2022 wurde er zunächst vorläufig festgenommen, später jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Seine Anklage am Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin fand im Juni 2023 statt. Ihm wurden Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
Im Verlauf der Verhandlung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, legte der 16-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Kammergericht Berlin sprach den Angeklagten letztlich für schuldig und verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, wobei die Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Nachwirkungen und der aktuelle Stand
Obwohl das Urteil gefällt wurde, ist es noch nicht rechtskräftig. Die gesicherten Kontakte des Verwanden zu einem syrischen IS-Mitglied und die Übersetzungen von kritischen Materialien werfen Fragen zur Sicherheit im gesamten Bereich auf. Dieser Fall ist nicht nur ein Beispiel für die Radikalisierungsgefahr unter Jugendlichen, sondern zeigt auch, wie eng die Sicherheitslage in Wien mit den Aktivitäten mutmaßlicher IS-Anhänger verknüpft ist.
Die Behörden stehen nun vor der Herausforderung, solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu intervenieren. In Anbetracht der radikalen Ideologien, die gerade die Jugend ansprechen, bleibt zu hoffen, dass präventive Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.