Über 8.000 Gesuchte: Wer sind die Most Wanted in Österreich?

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Am 1. September 2025 wurden in Österreich über 8.000 Personen per Haftbefehl gesucht, darunter viele Rumänen. Die Statistik zeigt die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung in der EU.

Am 1. September 2025 wurden in Österreich über 8.000 Personen per Haftbefehl gesucht, darunter viele Rumänen. Die Statistik zeigt die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung in der EU.
Am 1. September 2025 wurden in Österreich über 8.000 Personen per Haftbefehl gesucht, darunter viele Rumänen. Die Statistik zeigt die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung in der EU.

Über 8.000 Gesuchte: Wer sind die Most Wanted in Österreich?

Aktuelle Statistiken aus dem Innenministerium zeigen ein alarmierendes Bild: In Österreich sind derzeit 8.216 Personen per Festnahme- oder Vorführungsanordnung gesucht. Diese Information wurde vom Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auf Anfrage der Freiheitlichen Partei (FPÖ) veröffentlicht und wirft einen Blick auf die Kriminalitätslage im Land. Die größte Gruppe unter den Gesuchten stellt mit 1.233 Personen die rumänische Staatsangehörigkeit dar, was 15 Prozent der insgesamt Gesuchten entspricht.

Darüber hinaus zeigt sich ein interessantes Bild der Nationalitäten: Auf den weiteren Plätzen folgen Serben mit 11,1 Prozent, Deutsche mit 7,6 Prozent, sowie Ungarn und Slowaken, die jeweils knapp 5,3 Prozent der gesuchten Personen ausmachen. Erfreulicherweise sind Österreicher nur auf dem sechsten Platz mit einem Anteil von 5,1 Prozent zu finden. Auch Staatsangehörige aus der Türkei, Polen, Georgien und Tschechien finden sich unter den „Top Ten“ der Gesuchten. Die Statistik weist allerdings lediglich die Anzahl der gesuchten Personen aus und lässt die begangenen Straftaten unbeachtet, was für einige Sicherheit bringen könnte, die nicht näher beleuchtet wird.

Der Europäische Haftbefehl im Fokus

Ein zentraler Baustein in der europaweiten Kriminalitätsbekämpfung ist der Europäische Haftbefehl (EuHb). Diese rechtliche Grundlage ermöglicht es den Justizbehörden eines EU-Landes, um die Festnahme und Übergabe einer Person in einem anderen EU-Land zu ersuchen. Seit seiner Einführung am 14. Mai 2005 hat der EuHb das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Rechtssystemen der EU-Staaten zu stärken. Dabei spielt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen eine entscheidende Rolle.

Ein interessanter Aspekt ist, dass es bei 32 bestimmten Straftatbeständen nicht notwendig ist, die beiderseitige Strafbarkeit zu überprüfen, sofern die Tat im ausstellenden Land mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist. Politische Erwägungen dürfen bei den Entscheidungen der Justizbehörden nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass EU-Länder die Übergabe eigener Staatsangehöriger nicht ablehnen können, außer sie übernehmen selbst die Vollstreckung der Strafe, was die Effizienz des Systems deutlich verbessert.

Internationale Dimensionen und Herausforderungen

Globale Zusammenhänge zeichnen sich nicht nur in den Zahlen ab. So sind beispielsweise laut Interpol über 80.000 Personen weltweit zur Fahndung ausgeschrieben, wobei am 24. Juni 2025 insgesamt 81.515 Menschen zur Fahndung standen. In Bezug auf den Europäischen Haftbefehl sind die Zahlen auch spektakulär, mit insgesamt 39.933 ausgegebenen Haftbefehlen, wobei Polen mit 5.420 und Rumänien mit 3.488 die Liste der „Most Wanted“ in Europa anführen.

Ein weiterer Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, sind die unterschiedlichen Haftbedingungen in den EU-Staaten, die das Vertrauen in die Nutzung des EuHb beeinträchtigen können. Studien zeigen, dass seit 2016 in fast 300 Fällen die Vollstreckung eines EuHb wegen der Gefahr einer Grundrechtsverletzung verzögert oder abgelehnt wurde, was Fragen zum Schutz der Rechte der Verdächtigen aufwirft.

Insgesamt zeigt sich ein komplexes Bild der Kriminalitätsbekämpfung in Europa, das sowohl Herausforderungen als auch Fortschritte in der Zusammenarbeit der Justizbehörden mit sich bringt. Während die Zahlen der gesuchten Personen in Österreich eine besorgniserregende Entwicklung verdeutlichen, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Umsetzung nicht aus den Augen zu verlieren.