Auto auf Balkon geparkt: Polizei greift ein und sorgt für Aufregung!
Ein Wiener Autofahrer stellte sein Fahrzeug auf dem Balkon ab. Die Polizei forderte die Entfernung wegen Brandgefahr.

Auto auf Balkon geparkt: Polizei greift ein und sorgt für Aufregung!
Ein ganz besonderer Fall sorgt in Wien für Aufsehen: Der 28-jährige Dezic hat sein Auto kurzerhand auf seinem Balkon abgestellt. Dies führte zu einer ungeahnten Wendung, als er eine Woche später Post von der Polizei erhielt. Diese forderte ihn auf, das Fahrzeug aufgrund einer potenziellen Brandgefahr umgehend zu entfernen. Am vergangenen Freitag war es dann so weit: Das Auto wurde von besorgten Behörden vom Balkon heruntergehoben. Es wird voraussichtlich in der Firmenhalle von Dezic überwintern. Solche kreativen Parkpraktiken bringen jedoch einen ziemlich ernsten Aspekt mit sich, da sie gegen geltende Verkehrsvorschriften verstoßen.
In Österreich, wie auch in Deutschland, gibt es klare Regeln fürs Parken und Halten, die jeder Fahrzeugbesitzer kennen sollte. Beispielsweise sind Halteverbotsschilder nicht nur als Empfehlung zu sehen – sie sind auch ein Parkverbot. Wer sich nicht daran hält, kann mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein Verstoß gegen das Parkverbot kann Bußgelder von 25 bis 100 Euro nach sich ziehen, und wenn man eine Behinderung verursacht, versaumt man sich häufig auch noch Punkte auf dem Führerschein, wie die ADAC-Seite ADAC erläutert.
Parkverstöße und deren Folgen
Eine der häufigsten Fehlinterpretationen betrifft das Parken in zweiter Reihe. Dies ist nicht nur unzulässig, sondern kann auch zu hohen Bußgeldern führen. Im Falle einer Behinderung kann es bis zu 70 Euro kosten – und das ist nur die finanzielle Seite. Bei gravierenden Situationen sind sogar Punkte in Flensburg die Folge, so berichtet das Bussgeldportal Bussgeldportal. Ein weitere Punkt, der oft übersehen wird, ist das Halten und Parken auf Fahrradschutzstreifen. Das ist ebenfalls untersagt und kann mit Geldstrafen ab 55 Euro geahndet werden.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass die letzten Änderungen im Bußgeldkatalog die Strafen für Halte- und Parkverstöße teils drastisch erhöht haben. Wer zum Beispiel länger als jeweils drei Stunden ohne Parkschein parkt, hat mit Bußgeldern von bis zu 40 Euro zu rechnen. Auch das Parken auf Gehwegen ohne entsprechende Erlaubnis wird nun strenger geahndet – hier sind Bußgelder von 55 bis 100 Euro möglich, je nach Behinderung und Gefährdung.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, etwa für Taxen, die vorübergehend in zweiter Reihe halten dürfen, solange der Verkehr nicht stört. Doch diese Ausnahmen sind rar gesät und es ist ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Vorschriften zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Der Fall von Dezic zeigt auf amüsante Weise, wie ein schlecht überlegter Parkversuch nicht nur zu Ärger mit der Polizei führen kann, sondern auch zu einer potenziellen Gefahrenquelle wird.
Am Ende bleibt zu hoffen, dass Dezic sich in Zukunft vielleicht doch für einen Stellplatz in der Garage entscheidet – zumindest, solange der Winter noch seine kalten Finger über die Stadt legt. Es hat schließlich nicht jeder das Glück, sein Fahrzeug so exklusiv zu parken, auch wenn es auf einem Balkon schon recht kreativ aussieht.