Prügelei auf der Autobahnauffahrt: Geisterfahrer flieht nach Streit!

Prügelei an der Anschlussstelle Kaisermühlen in Wien endet mit Geisterfahrt. Zwei Männer verletzen sich, ein Fahrer flüchtet.
Prügelei an der Anschlussstelle Kaisermühlen in Wien endet mit Geisterfahrt. Zwei Männer verletzen sich, ein Fahrer flüchtet. (Symbolbild/MW)

Anschlussstelle Kaisermühlen, 1220 Wien, Österreich - Am Sonntag, dem 1. Juni 2025, ereignete sich an der Anschlussstelle Kaisermühlen in Wien ein skurriles und zugleich beunruhigendes Ereignis: Eine handfeste Auseinandersetzung zwischen zwei Männern endete in einer Geisterfahrt, wie polizei.news berichtet. Das Geschehen zog die Aufmerksamkeit der Landesverkehrsabteilung auf sich, die wegen eines Raufhandels und des Geisterfahrers vor Ort gerufen wurde.

Ein aufmerksamer Zeuge hatte beobachtet, wie ein PKW an der Auffahrt von der A23 auf die Donauuferautobahn anhielt. Zwei Männer stiegen aus dem Fahrzeug aus und begannen, aufeinander einzuschlagen. Die Situation eskalierte zusehends, und die Beamten trafen auf einen verletzten Mann sowie den besagten Zeugen. Der Situation wurde jedoch noch eine kurvenreiche Wendung hinzugefügt, als der so genannte Geisterfahrer – ein 28-jähriger bosnischer Staatsangehöriger – nach getaner „Arbeit“ einfach in die falsche Richtung fuhr.

Der Geisterfahrer war zudem alkoholisierend, mit einem Wert von 0,8 Promille, als er das Fahrzeug wendete und gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fuhr. Er und der verletzte Mann waren Bekannte, die offenbar in einen Streit geraten waren. Nun sieht sich der 28-Jährige nicht nur wegen Körperverletzung, sondern auch wegen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und verkehrsrechtlichen Verstößen mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert.

Raufhandel und seine rechtlichen Folgen

Ein Blick in die Gesetzgebung offenbart, was die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Raufhandels sind. Laut law-experts.at ist die Beteiligung an Schlägereien für mehrere Personen, besonders wenn diese zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod führen, strafbar. Zu beachten ist, dass die Teilnahme an Schlägereien bereits dann strafbar ist, wenn es zu leichten Körperverletzungen kommt. Ein schwerer Fall, der im vorliegenden Incident möglicherweise gegeben ist, könnte vorliegen, falls die Gesundheit eines Beteiligten mehr als 24 Tage beeinträchtigt ist.

Der § 91 StGB besagt, dass zumindest drei Personen an einem Raufhandel beteiligt sein müssen, um strafrechtlich relevant zu sein. Bei mehreren agierenden Personen kann die rechtliche Einschätzung kompliziert werden, da auch leichte Körperverletzungen unter den Tatbestand fallen. Ein weiterer interessanter Aspekt: Zusehen oder gar Anfeuern wird rechtlich nicht als Teilnahme gewertet, das gilt auch für Personen, die versuchen, die Auseinandersetzung zu schlichten.

Wer genau für Verletzungen haftet, ist oft nicht so einfach zu klären. In der Regel haftet der Haupttäter nach spezifischeren Delikten, während andere Beteiligte nach § 91 StGB zur Verantwortung gezogen werden können. Besonders erschwerend ist, dass alle Beteiligten solidarisch haftbar sind, was bedeutet, dass jeder für die volle Schadenssumme aufkommen muss – auch wenn nur einer die schwere Körperverletzung verursacht hat.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auseinandersetzung an der Autobahnauffahrt ein weiteres Beispiel für die Risiken darstellt, die mit Raufhandeln und aggressiven Auseinandersetzungen verbunden sind. Die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Wer sich hinter dem Steuer und unter dem Einfluss von Alkohol an einer solchen Auseinandersetzung beteiligt, könnte schnell in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich, wie kocher-bucher.at klarstellt. Ein weiterer Beweis dafür, dass man in solchen Momenten ein gutes Händchen haben sollte, um auf den richtigen Weg zu kommen – und nicht in die falsche Richtung zu fahren.

Details
Ort Anschlussstelle Kaisermühlen, 1220 Wien, Österreich
Quellen