Frau in Wien-Döbling von Ehemann mit Messer bedroht – Polizei schnell vor Ort!

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Eine Frau wurde in Wien-Döbling von ihrem Ehemann mit einem Messer bedroht. Polizei intervenierte schnell; Unterstützung für Opfer verfügbar.

Eine Frau wurde in Wien-Döbling von ihrem Ehemann mit einem Messer bedroht. Polizei intervenierte schnell; Unterstützung für Opfer verfügbar.
Eine Frau wurde in Wien-Döbling von ihrem Ehemann mit einem Messer bedroht. Polizei intervenierte schnell; Unterstützung für Opfer verfügbar.

Frau in Wien-Döbling von Ehemann mit Messer bedroht – Polizei schnell vor Ort!

Am vergangenen Samstagmittag kam es in Wien-Döbling zu einem besorgniserregenden Vorfall: Eine 48-jährige Frau wurde von ihrem 45-jährigen Ehemann mit einem Küchenmesser bedroht. Der Mann verhielt sich laut den Ermittlungen aggressiv, was die Frau dazu veranlasste, in ein Zimmer zu flüchten und den Polizeinotruf zu wählen. Die Beamten der Polizeiinspektion Nußdorfer Platz erschienen schnell vor Ort und nahmen den Tatverdächtigen mit der Unterstützung der WEGA fest. Das Messer wurde sichergestellt, jedoch zeigte sich der 45-Jährige bei seiner Vernehmung nicht geständig. Die Ehefrau entschloss sich, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Nach dem Vorfall wurden gegen den Mann sofort ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der Tatverdächtige auf freiem Fuß angezeigt, was für manche Beobachter fragwürdig erscheint. Gewalt gegen Frauen bleibt ein ernstes und brennendes Thema in Österreich, und viele opferbetreuende Einrichtungen stehen unter Druck, um betroffenen Frauen die notwendige Unterstützung zu bieten.

Häusliche Gewalt und ihre Folgen

Der Fall in Döbling ist nicht isoliert. Häusliche Gewalt betrifft viele Menschen in Österreich und kann in verschiedenen Formen auftreten. Statistiken zeigen, dass es sich oft um Taten zwischen Personen handelt, die eng miteinander verbunden sind, wie etwa Partner oder Ex-Partner (bmfwf.gv.at). Gewalt in einem gemeinsamen Haushalt bleibt ein relevantes gesellschaftliches Problem, das häufig nur schwer zu thematisieren ist.

Bereits 1997 trat das erste Gewaltschutzgesetz in Kraft, das den Opfern von häuslicher Gewalt einen rechtlichen Schutz bieten soll. Zu den Schutzmaßnahmen gehören unter anderem das Betretungsverbot, das eine Ausweisung aus der Wohnung für maximal zwei Wochen ermöglicht, sowie das Annäherungsverbot, das es den Tätern verbietet, sich dem Opfer zu nähern (bmfwf.gv.at). Die Missachtung dieser Verbote kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Hilfsangebote für Betroffene

Die Wiener Polizei rät den Opfern von Gewalt, sich umgehend Hilfe zu suchen. Es gibt zahlreiche Angebote zur Unterstützung, darunter die Hotline der Kriminalprävention des Landeskriminalamts Wien (0800 216346) sowie die Frauenhelpline (0800 222 555). Auch das Gewaltschutzzentrum steht bereit, um Hilfe in Form von Sicherheitsplänen, Rechtsberatung und psychosozialer Unterstützung zu bieten. Weitere Notrufnummern sind der Opfer-Notruf (0800 112 112) und die Notrufnummer des Vereins der Wiener Frauenhäuser (05 77 22).

In einem ähnlich tragischen Vorfall in Wien-Leopoldstadt im September 2024 wurde eine 49-jährige Frau von ihrem alkoholisierten Lebensgefährten mit einem Küchenmesser bedroht. Eifersucht aufgrund eines Telefonats mutmaßlich aus dem Umfeld des Opfers war der Auslöser für die Bedrohung (5min.at). Auch hier folgten umgehend Maßnahmen der Polizei, einschließlich eines Annäherungs- und Betretungsverbots.

Die Vorfälle dieser Art werfen ein grelles Licht auf die Notwendigkeit, die Themen häusliche Gewalt und Unterstützung für Opfer durch die Gesellschaft umfassend zu behandeln. Jedes Lebenszeichen von Gewalt sollte ernst genommen werden. Österreich hat die Mittel und Institutionen, um zu helfen, doch die Sensibilisierung und Offenheit für solche Themen sind unabdingbar.

An diesem Punkt ist es wichtig, dass wir alle aufeinander Acht geben und die Hilfe suchen, die gebraucht wird. Denn am Ende geht es darum, das Leben der Menschen zu schützen.

Quellen: