Betrüger im Anmarsch: Seniorin verliert Tausende durch falschen Support-Anruf!

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Eine 73-jährige Frau aus St. Veit an der Glan fiel einem Betrüger zum Opfer, der sich als Support-Mitarbeiter ausgab.

Eine 73-jährige Frau aus St. Veit an der Glan fiel einem Betrüger zum Opfer, der sich als Support-Mitarbeiter ausgab.
Eine 73-jährige Frau aus St. Veit an der Glan fiel einem Betrüger zum Opfer, der sich als Support-Mitarbeiter ausgab.

Betrüger im Anmarsch: Seniorin verliert Tausende durch falschen Support-Anruf!

In St. Veit an der Glan ereignete sich am 26. Juni 2025 ein dreister Betrugsfall, der einmal mehr die Gefahren im Zusammenhang mit Online-Banking und den neuen Betrugsmethoden aufzeigt. Eine 73-jährige Frau war das Opfer eines sogenannten „Impersonation Fraud“, bei dem sich der Täter als Mitarbeiter eines Softwareunternehmens ausgab. Laut 5min.at erhielt die Seniorin einen Anruf, in welchem ihr mitgeteilt wurde, ihr Laptop sei gehackt worden.

Besonders perfide war die Vorgehensweise des Betrügers: Auf dem Laptop der Frau erschien eine bedrohlich klingende Warnmeldung, die sie aufforderte, sich umgehend mit einem „Support-Team“ in Verbindung zu setzen. Durch den Alarmton eingeschüchtert, wählte die Frau die angegebene Telefonnummer. Der Täter erlangte dadurch unbefugten Zugriff auf ihren Laptop und ihr Smartphone. Er behauptete, dass das Gerät mit einem Virus infiziert sei, und brachte die Seniorin dazu, ihre Online-Banking-App als betroffen zu akzeptieren.

Ein folgenschwerer Anruf

Glücklicherweise hatte die betroffene Frau am Ende des Gesprächs rechtzeitig dieTransaktionen gestoppt. Der Betrüger erhielt jedoch zunächst Zugang zu ihrem Online-Banking-Konto und konnte zwei Überweisungen bestätigen. Insgesamt entstand ihr ein Schaden im niedrigen vierstelligen Bereich.

Ein alarmierender Trend: Laut einer Untersuchung von tagesschau.de führen bis zu 80 Prozent der Betrugsfälle im Online-Banking zu keiner Entschädigung durch Banken. Verbraucherschützer und staatliche Aufseher fordern daher dringende Maßnahmen für einen besseren Schutz der Kunden. Die Behörden sind besorgt über die steigende Zahl solcher Betrugsfälle, die durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und komplexen Social-Engineering-Techniken erleichtert werden.

Rechtliche Lage und Verbraucherschutz

Experten kritisieren auch die Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2, die nicht genügend Sicherheit für Verbraucher gewährleistet. Nach PSD2 haftet die Bank ab einem Betrag von 150 Euro, es sei denn, der Kunde hat grob fahrlässig gehandelt. Rechtsanwältin Nuriye Yildirim argumentiert jedoch, dass in vielen Fällen, wie dem der Frau aus St. Veit, keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Die Anpassungen im Haftungsregime könnten bald in der neuen Richtlinie PSD3 und PSR neu geregelt werden, was den Verbraucherschutz erheblich stärken könnte.

In der Vergangenheit gab es mehrere Gerichtsurteile, die Banken dazu verpflichteten, in ähnlichen Betrugsfällen einen Teil des Schadens zu erstatten, selbst bei grober Fahrlässigkeit der Kontoinhaber. Ein Beispiel aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt zeigt, dass eine Bank auch bei unbefugten Zahlungen über 6.700 Euro in einem derartigen Fall zur Verantwortung gezogen wurde. Diese Urteile könnten eine wichtige Rolle spielen, sollte der Fall der betagten Dame vor Gericht landen.

Der Vorfall in St. Veit an der Glan erinnert uns daran, wie wichtig es ist, skeptisch zu sein und bei ungebetenen Anrufen vorsichtig zu handeln, denn die Betrüger sind immer ein Stück schneller am Puls der Zeit. Bleiben Sie wachsam und informieren Sie sich über sichere Methoden im Umgang mit Bankdaten. Weitere Tipps zur Vorbeugung finden Sie auf test.de, wo wichtige Hinweise zur Absicherung gegen Betrüger gesammelt wurden.