Wien erhöht Ortstaxe drastisch: 8,5 Prozent ab Dezember 2025!
Wien erhöht ab Dezember 2025 die Ortstaxe auf 8,5 Prozent. Die Hotellerie kritisiert die Maßnahme als Belastung für Reisende.

Wien erhöht Ortstaxe drastisch: 8,5 Prozent ab Dezember 2025!
Ab dem 1. Dezember 2025 wird die Ortstaxe in Wien von derzeit 3,2 Prozent auf satte 8,5 Prozent erhöht. Diese Entscheidung sorgt bereits jetzt für Aufregung. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von rund 81 Millionen Euro, die für klimarelevante Projekte verwendet werden sollen. Aber wie reagieren die Verantwortlichen der Hotellerie auf diese drastische Maßnahme? gloobi.de berichtet, dass die Erhöhung der Ortstaxe vor allem die Übernachtungspreise in Hotels betreffen wird und somit direkt von den Gästen getragen werden muss.
Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hat sich bereits lautstark gegen die geplante Erhöhung ausgesprochen. Präsident Walter Veit beschreibt die Maßnahme als „Preiserhöhung ohne Gegenleistung“. Laut seinen Aussagen sind die Gäste ohnehin unter dem Druck der hohen Inflation, und diese zusätzliche Abgabe wird Reisende mit kleinerem Budget besonders hart treffen. Er warnt, dass diese Steueranhebung ein falsches Signal angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit ist aviation.direct.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen
Die Kritik von Veit richtet sich nicht nur gegen die Ortstaxe selbst, sondern auch gegen die Politik. Er bemängelt einen Widerspruch in der Vorgehensweise der Stadtregierung: Während die Preise gesetzlich gedrückt werden, erhöht man gleichzeitig Abgaben. Diese zusätzliche finanzielle Belastung wirft Fragen auf, zumal die Stadt schon von den steigenden Preisen profitiert aviation.direct.
Der Wiener Tourismusverband, der mit der Förderung des Tourismus betraut ist, wird ebenfalls durch diese Entscheidung berührt. Finanziert wird der Verband durch eigene Einnahmen, Subventionen, Spenden und nicht zuletzt durch die eingehobene Ortstaxe. Die Abgabe wird von allen Gästen fällig, die in Wien gegen Entgelt übernachten, unabhängig davon, ob sie privat oder geschäftlich unterwegs sind wko.at.
- Die Zahlungspflichtigen sind:
- Urlauber und Geschäftsreisende
- Gäste mit Zahlungsverpflichtung durch Dritte
- Ausnahmen:
- Minderjährige in Ausbildung
- Studierende an Wiener Hochschulen
- Längerfristige Aufenthalte über drei Monate
Die Einhebung der Ortstaxe obliegt den Unterkunftsanbietern, die diese bis zum 15. des Folgemonats an den Magistrat abführen müssen. Es herrscht also ein sorgfältiges Abrechnungsverfahren, das sich nach dem Wiener Tourismusförderungsgesetz richtet wko.at.
Die Reaktionen aus der Hotellerie zeigen, dass die Branche in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage ein gutes Händchen für ihre Zukunft braucht. Die Bedenken sind groß, und es bleibt abzuwarten, wie die Gäste auf die künftige Erhöhung reagieren werden.