Ikea verurteilt: 1,5 Millionen Euro Strafe wegen DSGVO-Verstößen!
Ikea wurde wegen Datenschutzverstößen in Wien mit 1,5 Millionen Euro bestraft. Der Fall betrifft Videoüberwachung und DSGVO-Compliance.

Ikea verurteilt: 1,5 Millionen Euro Strafe wegen DSGVO-Verstößen!
Ikea sieht sich mit einer empfindlichen Strafe konfrontiert. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass der Möbelgigant für grob fahrlässige Verstöße im Bereich der Videoüberwachung in seiner Filiale am Wiener Westbahnhof zur Kasse gebeten wird. Die Strafe beläuft sich auf stattliche 1,5 Millionen Euro, verbunden mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 150.000 Euro. Diese Entscheidung bringt die DSGVO-Verstöße, die im Zeitraum vom 25. März bis zum 23. Mai 2022 festgestellt wurden, erneut ins Rampenlicht. Wie meinbezirk.at berichtet, wurden insgesamt 30 Verstöße anerkannt, davon 28 durch das Gericht bestätigt.
Im Fokus der Vorwürfe steht die unzulässige Erfassung von PIN-Eingaben durch mindestens eine Kamera im Kassenbereich. Auch im Außenbereich kam es zu Aufnahmen von Passanten, Straßenbahnstationen und U-Bahn-Ausgängen, die ebenfalls gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstießen. Der Vorfall wurde durch eine anonyme Anzeige bei der Datenschutzbehörde im Jahr 2022 ins Rollen gebracht. In dem Urteil wird zudem kritisiert, dass Ikea trotz klarer Hinweise und Beschwerden keine sofortigen Maßnahmen zur Behebung der Probleme ergriff und eine Privatzonenmaskierung erst fast acht Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe umsetzen ließ.
Kritik an den Überwachungsmethoden
Die Verwendung von Videoüberwachung im Einzelhandel ist ein heikles Thema. Eine Studie aus dem Dezember 2023 zeigt, dass beeindruckende 84 % der Videoüberwachungen im Einzelhandel nicht datenschutzkonform sind. Das birgt nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch potenzielle Schadensersatzklagen von Kunden, falls die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien nicht nachgewiesen werden kann. Die Deutsche Datenschutzhilfe hebt hervor, dass Einzelhändler, die sich nicht umdatenschutzgerechte Lösungen kümmern, Bußgelder von bis zu 4 % ihres Jahresumsatzes riskieren. Kleinere Verstöße können also schnell teure Konsequenzen nach sich ziehen.
Trotz der Höhe der Strafe für Ikea, die theoretisch bis zu 1,8 Milliarden Euro betragen könnte, lagen mildernde Umstände vor. Diese beinhalteten die Kooperation des Unternehmens mit den Behörden sowie das Fehlen finanzieller Vorteile und das Löschen potenziell problematischer Aufnahmen. Zudem konnte festgestellt werden, dass es keinen materiellen Schaden für die Betroffenen gab und die erfassten PIN-Eingaben nicht missbraucht wurden.
Ikea hat angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet wurden und hält die verhängte Strafe für „unverhältnismäßig hoch“. Es bleibt also abzuwarten, wie sich dieser Fall in der nächsten Instanz entwickeln wird.
Während das Thema Datenschutz hohe Wellen schlägt, haben Einzelhändler wie Ikea eine wichtige Lektion in puncto rechtlicher Verantwortung und den Umgang mit sensiblen Kundendaten gelernt. Die Anforderungen an eine datenschutzkonforme Videoüberwachung bleiben ein brisantes Thema. Um in Zukunft compliant zu bleiben, sollten Unternehmer sich rechtzeitig über die bestehenden Richtlinien informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Vertrauen ihrer Kunden nicht aufs Spiel zu setzen.