Neue Sachverständige für Salzburgs historische Altstadt ernannt!
Am 14. Januar 2026 wurden vier Experten zur Erhaltung der Salzburger Altstadt berufen, um das historische Stadtbild zu schützen.

Neue Sachverständige für Salzburgs historische Altstadt ernannt!
Am 14. Januar 2026 war es so weit: Landeshauptfrau Karoline Edtstadler hat vier neue Mitglieder der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung in Salzburg angelobt. Zu den Experten zählen die Architektinnen Anna Moser und Barbara Lanz sowie die Architekten Jürgen Radatz und Josef Saller. Diese Kommission, eine fachliche Instanz mit großer Verantwortung, hat sich der herausfordernden Aufgabe verschrieben, das historische Stadtbild der Salzburger Altstadt zu bewahren und zu fördern.
Die Kernaufgabe dieser Kommission liegt in der gutachterlichen Beurteilung von Bau- und Raumordnungsverfahren in den Schutzzonen der Altstadt. Hierbei stehen baukulturelles Erbe und die historische Stadtlandschaft im Vordergrund. Besonders bemerkenswert ist, dass in der Altstadt rund 1.600 Gebäude unter Schutz stehen – das sind fünf Prozent der gesamten Altstadtfläche. Von diesen Objekten sind etwa 1.000 als „charakteristische Bauten“ klassifiziert, die für das Stadtbild besonders prägend sind. Jährlich werden in etwa 25 Sitzungen rund 400 Fälle mit bis zu 1.000 Tagesordnungspunkten begutachtet.
Gesetzliche Grundlagen und Herausforderungen
Das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz, eingeführt im Jahr 1967, regelt das Baugeschehen der Altstadt und zählt zu den ersten seiner Art in Österreich. Eine „lex spezialis“, wie sie auch genannt wird, wurde im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet, um den sich verändernden Bedürfnissen der Stadtentwicklung gerecht zu werden. So wurden 1980 Maßnahmen zur Erhaltung des Innenraums von Gebäuden eingeführt, während in den 1990er-Jahren der Schutz auf angrenzende Gründerzeitgebiete ausgeweitet wurde.
Die Zielsetzung des Gesetzes bleibt klar: die Erhaltung des kulturellen Erbes soll mit der Förderung urbaner Funktionen vereinigt werden. Dabei ist der Erhalt und die Pflege historischer Altstädte für die Identität eines Ortes von essenzieller Bedeutung. Sie bieten nicht nur vielseitige Nutzungsmöglichkeiten von Handels- und Dienstleistungsräumen bis hin zu Wohn- und Kulturorten, sondern sind auch Heimat traditioneller öffentlicher Räume wie Marktplätze und Fußgängerzonen, die sowohl Bewohner als auch Besucher anziehen.
Der Weg in die Zukunft
Trotz der genannten Schutzmaßnahmen stehen viele Altstädte vor Herausforderungen. Neuere Trends wie E-Commerce und der Rückgang des stationären Handels setzen die lebendigen Zentren unter Druck. Städte reagieren darauf, indem sie durch besondere Einkaufserlebnisse und touristische Angebote versuchen, die Attraktivität ihrer Altstädte zu erhöhen. Gleichzeitig ist es wichtig, den ursprünglichen Charakter der historischen Bauten zu bewahren, was durch das Denkmalschutzgesetz geregelt wird. Hierbei haben Eigentümer strenge Auflagen zu beachten, um Veränderungen ohne Genehmigung zu verhindern.
Somit stellt die Altstadterhaltung nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine gesellschaftliche Aufgabe dar, bei der die Balance zwischen Tradition und modernen Anforderungen gefunden werden muss. Die neue Besetzung der Sachverständigenkommission bringt frische Impulse in diese wichtige Thematik und könnte dazu beitragen, Salzburgs Altstadt weiterhin als ein Stück lebendige Geschichte zu erhalten.