Gigantische Gefahr: 43 Anzeigen nach LKW-Kontrolle auf A23!

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Sicherheitskontrolle in Kaisermühlen: 43 Anzeigen wegen Gefahrgutverstößen, Lkw mit sechs Tonnen auslaufenden Flüssigkeiten.

Sicherheitskontrolle in Kaisermühlen: 43 Anzeigen wegen Gefahrgutverstößen, Lkw mit sechs Tonnen auslaufenden Flüssigkeiten.
Sicherheitskontrolle in Kaisermühlen: 43 Anzeigen wegen Gefahrgutverstößen, Lkw mit sechs Tonnen auslaufenden Flüssigkeiten.

Gigantische Gefahr: 43 Anzeigen nach LKW-Kontrolle auf A23!

Am 6. November 2025 kam es auf der A23, der Südosttangente, bei Knoten Kaisermühlen zu einer aufschlussreichen Kontrolle, wie die Landesverkehrsabteilung Wien berichtet. Spezialisten entdeckten einen LKW mit kroatischer Zulassung, der als Gefahrguttransport gekennzeichnet war. Die Beladung umfasste acht Tonnen umweltgefährdender Flüssigkeiten, doch schon bei der Überprüfung zeigten sich besorgniserregende Mängel: Neun von 14 Transportbehältern waren entweder nicht oder nur unzureichend verschlossen, und teilweise war das flüssige Gefahrgut bereits ausgelaufen.

Der Lenker des Fahrzeugs scheint nicht gut informiert gewesen zu sein, denn er konnte keine Angaben zum Beladevorgang machen. Daher wurde die Weiterfahrt des LKW untersagt, und die Beamten leiteten umgehend Maßnahmen ein. Ingesamt wurden 43 Anzeigen wegen Verstöße gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz sowie gegen die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten erstattet. Auch eine Spezialfirma wurde angefordert, um die ausgetretenen Flüssigkeiten zu beseitigen, was die Dringlichkeit der Situation unterstrich.

Ein Blick auf die Lenk- und Ruhezeiten

Aber was steckt genau hinter den Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten, die hier zur Sprache kommen? Gewerbliche Fahrer sind rechtlich verpflichtet, eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren. Laut dem ADAC dürfen sie maximal 9 Stunden am Tag lenken, eine Ausnahme von 10 Stunden ist an zwei Tagen pro Woche erlaubt. Auch eine wöchentliche maximale Lenkzeit von 56 Stunden ist vorgesehen, wobei sie innerhalb von zwei Wochen insgesamt nicht mehr als 90 Stunden betragen darf. Die Vorschriften sind nicht nur zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Verschiedene Regelungen, darunter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006, regeln diese Aspekte auf EU-Ebene.

Ein zentrales Element sind die vorgeschriebenen Pausen. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten erforderlich. Diese Pausen können geteilt werden, müssen jedoch während der Fahrzeit eingenommen werden. Wenn es um die Ruhezeiten geht, ist die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden, die auf bis zu 9 Stunden reduziert werden kann, entscheidend. Eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden muss ebenfalls eingehalten werden, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Fahrer zu gewährleisten.

Von Folgen und Verstößen

Wie wichtig diese Vorschriften sind, zeigt die aktuelle Situation, in der gleich 43 Verstöße festgestellt wurden. Die Strafen für solche Verstöße können empfindlich sein. Geringfügige Verstöße werden mit Verwarnungsgeldern zwischen 5 und 55 Euro geahndet, während schwerwiegendere Verstöße bis zu 5000 Euro für den Fahrer und bis zu 30.000 Euro für die Unternehmer kosten können. Diese hohen Bußgelder sind nicht zu unterschätzen und sollen sicherstellen, dass sowohl die Fahrer als auch die Unternehmen die Vorschriften ernst nehmen.

Die Notwendigkeit solcher Regelungen ist klar: Sie dienen nicht nur der Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal. Schließlich möchte niemand, dass die Sicherheit anderer durch Missachtung von Vorschriften beeinträchtigt wird. Wenn wir also heute von der Kontrolle auf der A23 hören, wird einmal mehr deutlich, dass hier auch die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten eine wichtige Rolle spielt.

Weitere Informationen zu den Regelungen und deren Hintergründen finden Sie hier: ADAC und IHK Mittlerer Niederrhein.