Belgien führt neuen Reparierbarkeitsindex für Elektrogeräte ein!
Belgien führt neuen Reparierbarkeitsindex für Elektrogeräte ein!
Wieden, Österreich - Belgien hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gemacht, indem es als zweites Land in Europa nach Frankreich einen Reparierbarkeitsindex eingeführt hat. Der Index, der am 2. Mai 2025 in Kraft trat, dient dazu, die Reparaturfreundlichkeit von Elektrogeräten zu bewerten und die Verbraucher darüber zu informieren. Die Werkstätten, die das reparierte Gerät wieder in Betrieb nehmen, sollen in Zukunft viel stärker in den Fokus rücken. Die Initiative ist Teil eines umfassenden Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft in Belgien, der darauf abzielt, Ressourcen zu schonen und Müll zu reduzieren. Die WKO berichtet, dass der Index auf einer Skala von 0 bis 10 die Möglichkeiten zur Reparatur und Demontage bewertet.
Die vorläufigen Produkte, für die dieser Index verpflichtend gilt, sind eine bunte Mischung aus Alltagsgeräten, darunter Geschirrspüler, Staubsauger, Hochdruckreiniger, Rasenmäher und Notebooks ohne Touchscreen. Ein wichtiger Punkt ist, dass in einer zweiten Phase auch elektrische Fahrräder, E-Steps und Tablets in diese Bewertung aufgenommen werden sollen. Dies wird Verbraucher:innen helfen, beim Kauf von Geräten eine informierte Entscheidung zu treffen, basierend auf deren Reparierbarkeit.
Der Weg zu mehr Transparenz
Um die Transparenz zu erhöhen, müssen Hersteller und Importeure den Reparierbarkeitsindex ihrer Produkte ermitteln und bereitstellen. Verkäufer sind verpflichtet, die Note des Index neben dem Preis auszuweisen und den Kund:innen einen Link oder QR-Code zu den Berechnungsdetails zur Verfügung zu stellen. Eine Online-Datenbank wird ebenfalls bereitgestellt, sodass Verbraucher:innen den Index verschiedener Geräte eingehend prüfen und vergleichen können. Diese Vorgehensweise soll nicht nur die Kaufentscheidung erleichtern, sondern auch die Verweildauer der Produkte in den Haushalten verlängern.
Die Hintergründe für diese Maßnahmen sind nicht zuletzt durch die EU vorgegeben. Mit der Ökodesign-Richtlinie wurden bereits im Dezember 2019 Anforderungen an Energieeffizienz und Reparierbarkeit für Produktgruppen festgelegt. TÜV hebt hervor, dass es hier darum geht, langlebige Geräte zu schaffen, die nicht nur umweltfreundlich sind, sondern auch nach der Mindestgewährleistung funktionsfähig bleiben müssen.
EU-Richtlinien und Reparaturrecht
Die neuen Initiativen in der EU, wie die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und die Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“, sind ebenfalls darauf ausgelegt, Produkte nachhaltiger zu gestalten. Laut Umweltbundesamt müssen Hersteller Ersatzteile für deren Produkte viele Jahre nach dem Verkauf bereitstellen, um eine unkomplizierte Reparatur zu ermöglichen. Diese Ersatzteile sollen idealerweise innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Bestellung zur Verfügung stehen und mit gängigen Werkzeugen einfach ausgetauscht werden können.
Dank dieser Regelungen und dem neuen Reparierbarkeitsindex wird es für Verbraucher:innen in der Zukunft einfacher werden, Geräte zu wählen, die nicht nur leistungsstark, sondern auch reparierbar sind. Das trägt nicht nur zur Langlebigkeit der Produkte bei, sondern ein Schritt in die richtige Richtung für eine nachhaltigere Zukunft. In den kommenden Jahren werden wir sicherlich beobachten dürfen, wie sich diese Entwicklungen auf den Markt und das Konsumverhalten auswirken werden.
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Ort | Wieden, Österreich |
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