Junge Männer mit dreister 20-Euro-Aktion in Floridsdorf gesucht!

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Zwei Männer hinterlassen in Floridsdorf einen 20-Euro-Schein nach einem Restaurantbesuch. Videoüberwachung dokumentiert den Vorfall.

Zwei Männer hinterlassen in Floridsdorf einen 20-Euro-Schein nach einem Restaurantbesuch. Videoüberwachung dokumentiert den Vorfall.
Zwei Männer hinterlassen in Floridsdorf einen 20-Euro-Schein nach einem Restaurantbesuch. Videoüberwachung dokumentiert den Vorfall.

Junge Männer mit dreister 20-Euro-Aktion in Floridsdorf gesucht!

In einem skurrilen Vorfall in einem Restaurant in Floridsdorf am 8. Oktober 2025 haben zwei junge Männer ihre Rechnung, die sich auf etwa 78 Euro belief, auf unverschämte Weise nicht beglichen. Sie aßen und tranken Sekt, Kalbsschnitzel und Jägernockerl, um dann einfach 20 Euro auf den Tisch zu legen und fluchtartig das Restaurant, den Schwaigerwirt, zu verlassen. Der Vorfall wurde umgehend auf der Facebook-Seite des Betriebs geteilt, wo die Betreiber eine Beschreibung der beiden Diebe veröffentlichten und zur Jagd auf diese aufforderten. Als könnten sie das Ganze nicht fassen, wurde klar, dass viele der Nutzer in den sozialen Medien sich eine Missverständnis erhofften, anstatt von einer dreisten Masche auszugehen.

Doch der Schwaigerwirt denkt laut über das Vorgehen nach: „Es hängt nun davon ab, ob wir eine Anzeige erstatten oder nicht”, so die Wirtsleute. Diese betonen, dass sie die negative Berichterstattung nicht persönlich nehmen und sie sogar als eine Art Werbung für ihren Betrieb sehen, auch wenn die Reaktionen vieler Gäste auf die Vorfälle gemischt ausfielen. Der Beitrag hat bereits mehrere hundert Kommentare erhalten und zeigt, wie sehr die Menschen auf solche Vorfälle reagieren und ihre Meinungen teilen.

Videoüberwachung im Gastronomiebereich

Der Schwaigerwirt hat zudem darauf hingewiesen, dass er im Restaurant Videoüberwachung installiert hat, die den Vorfall dokumentieren könnte. Diese Maßnahme ist Erfordernis, denn laut der Datenschutzkanzlei muss die Videoüberwachung einen klaren Zweck verfolgen. Als Gründe nennt die DSGVO den Schutz vor Einbrüchen oder Diebstählen, wobei allgemeine Sicherheitsgründe hierbei nicht ausreichend sind. Die Verantwortlichen im Schwaigerwirt müssen nachweisen, dass ein berechtigtes Interesse für die Videoüberwachung besteht und alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Videoüberwachung ist jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt, insbesondere in Gastronomiebetrieben. Laut den Regelungen der Landesbeauftragten für Datenschutz ist eine ständige Videoüberwachung in Ess- und Aufenthaltsbereichen in der Regel problematisch, da sie stark in die Rechte der Gäste eingreift. Eingangsbereiche dürfen lediglich in Ausnahmefällen außerhalb der Öffnungszeiten überwacht werden, und die gesamte Surveillance muss auf das Notwendigste beschränkt sein. Das Ziel ist, die Interessen der Gäste zu schützen und die Privatsphäre zu wahren – ein heikles Gleichgewicht, wenn es um die Sicherheit geht.

Die öffentliche Diskussion

Die Diskussion um solche Vorfälle in der Gastronomie wird auch in den sozialen Medien intensiv geführt. Während viele User die Idee unterstützen, durch Überwachung mehr Sicherheit zu bieten, befürchten andere, dass die persönliche Freiheit unnötig eingeschränkt wird. In diesem speziellen Fall könnte die Aufklärung des Vorfalls über die Videoüberwachung für den Schwaigerwirt von Vorteil sein. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Täter gefasst werden und wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kontext des Datenschutzes weiterentwickeln.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Floridsdorfer Schwaigerwirt ist die Hoffnung ungebrochen, dass dieser Vorfall eine Ausnahme bleibt. Die Geschehnisse zeigen, dass jeder Gast nicht nur ein Kunde, sondern auch Teil einer Gemeinschaft ist, die sich gegenseitig schützt. Vielleicht sollten wir alle etwas mehr darauf achten, unsere Rechnungen ordentlich zu begleichen!

Quellen: