Wiener SOS-Betreuer wegen Missbrauch von Kindern zu 2,5 Jahren Haft verurteilt!

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Ehemaliger Sozialpädagoge zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Missbrauchsfall im SOS-Kinderdorf bleibt rechtskräftig.

Ehemaliger Sozialpädagoge zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Missbrauchsfall im SOS-Kinderdorf bleibt rechtskräftig.
Ehemaliger Sozialpädagoge zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Missbrauchsfall im SOS-Kinderdorf bleibt rechtskräftig.

Wiener SOS-Betreuer wegen Missbrauch von Kindern zu 2,5 Jahren Haft verurteilt!

Ein Aufreger, der durch die Wiener Justiz und die Gesellschaft geht: Ein ehemaliger Sozialpädagoge des SOS-Kinderdorfes muss sich für seine schrecklichen Taten verantworten. MeinBezirk berichtet von einem Urteil, das im Oktober 2024 gefällt wurde, und das nun vom Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt wurde.

Der 50-Jährige, der als Mitarbeiter eines SOS-Kinderdorfs in Wien tätig war, wurde zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er hatte den Vorwurf zu tragen, zwei minderjährige Kinder sexuell missbraucht zu haben. Die furchtbaren Taten ereigneten sich zwischen März 2021 und Sommer 2022. Besonders erschreckend ist, dass bei einem der Burschen 14 Übergriffe verübt wurden. Der Sozialpädagoge war der Bezugsbetreuer eines seiner Opfer und nutzte sein Autoritätsverhältnis schamlos aus.

Der Berufungsprozess und dessen Folgen

Im Berufungsprozess legte der Mann Einspruch gegen das Urteil ein, doch das OLG wies diesen zurück. Die Richter berücksichtigten dabei eine Vielzahl von erschwerenden Faktoren, darunter die Menge und Schwere der Vergehen. Berichte von Österreich heben hervor, dass der Angeklagte auf seine Unschuldsvermutung pochte und behauptete, die Jugendlichen hätten den Kontakt zu ihm gesucht. Dennoch stimmte das Gericht der Argumentation der Anklagebehörde zu, die eine Herabsetzung der Strafe ausschloss, um ein klares Signal gegen solches Verhalten zu setzen.

Der Verteidiger versuchte noch, eine Herabsetzung der Strafe zu erwirken und argumentierte, dass „keine Folgeschäden entstanden“ seien. Doch das Gericht sah es anders: Die Taten wurden als schwerwiegend und durch die Wiederholung als besonders verachtenswert eingestuft.

Rechtsfolgen und Ausblick

Das Urteil ist nun rechtskräftig, und der strafrechtliche Rahmen für die vorgeworfenen Delikte reicht von sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Auch die Entschädigungen an die Opfer blieben unberührt, und der Angeklagte erhält ein unbefristetes Tätigkeitsverbot in seiner bisherigen Profession. Mildernd wurde jedoch der bis zu den Vorfällen ordentliche Lebenswandel des Angeklagten und seine psychische Störung gewertet. Doch auch das kann die Tragweite seiner Taten nicht mindern.

Wien steht nun vor der Herausforderung, den Opfern beizustehen und sicherzustellen, dass sich solche Gräueltaten in Zukunft nicht wiederholen. Die Debatte um den Schutz von Kindern in Einrichtungen und die Überprüfung von Betreuern ist aktueller denn je. Dieser Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, Wachsamkeit zu zeigen und Missbrauch konsequent zu ahnden.