Auf zur Hauptversammlung: DO & CO setzt auf Aktionärsdialog in Wien!
Auf zur Hauptversammlung: DO & CO setzt auf Aktionärsdialog in Wien!
Untere Donaustraße 21, 1020 Wien, Österreich - Ein Blick auf die bevorstehenden Ereignisse der DO & CO Aktiengesellschaft zeigt, dass am 10. Juli 2025 ein wichtiger Termin ansteht. Wie TradingView berichtet, lädt das Unternehmen zur 27. ordentlichen Hauptversammlung, die um 16:00 Uhr im UNIQA Tower, Untere Donaustraße 21 in Wien, stattfindet. Das ist ein Anlass, den sich Aktionäre definitiv nicht entgehen lassen sollten.
Die Tagesordnung umfasst zahlreiche Punkte von großer Bedeutung für die Aktionäre. Es werden unter anderem der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 vorgestellt. Zudem stehen wichtige Entscheidungen zur Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats auf der Agenda. Diese transparenter Gestaltung von Unternehmensentscheidungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, das Vertrauen der Aktionäre zu gewinnen.
Aktuelle Unterlagen & Fristen
Wem es eher um Details geht, der sollte wissen, dass alle relevanten Unterlagen zur Hauptversammlung ab 19. Juni 2025 auf der Webseite von DO & CO zur Verfügung stehen. Je früher man sich informiert, desto besser kann man sich auf die Abstimmungen vorbereiten. Besonders auch die Depotbestätigung, die bis zum 7. Juli 2025 bei der Gesellschaft eingehen muss, ist ein wichtiger Aspekt, damit man als Aktionär seine Stimme abgeben kann.
Die Rechte der Aktionäre sind nicht zu unterschätzen. So haben diese unter anderem das Recht auf eine Ergänzung der Tagesordnung und auf Auskünfte gemäß den entsprechenden Paragrafen des Aktiengesetzes (AktG). Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, aktiv am Unternehmensgeschehen teilzuhaben.
Datenschutz & Vollmachtserteilung
Ein weiterer Punkt, der nicht unter den Tisch fallen sollte, ist der Datenschutz. DO & CO garantiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt. Aktionäre können darüber hinaus einen Vertreter zur Hauptversammlung mitbringen, wobei die Vollmacht in Textform erteilt werden muss. Dies ermöglicht eine flexiblere Teilnahme und stellt sicher, dass auch diejenigen, die nicht persönlich erscheinen können, ihre Stimme abgeben können.
Ein Interessanter Aspekt, der bei solchen Versammlungen oft übersehen wird, ist die Verantwortung des Verwaltungsrats. Wie auf 5001.ch ausgeführt wird, muss der Verwaltungsrat stets im Interesse des Unternehmens handeln, und dies schließt auch die Verpflichtung ein, persönliche sowie geschäftliche Interessen offen zu legen. Eine transparentere Kommunikation ist hier der Schlüssel.
Schließlich können wir gespannt auf die Entwicklungen rund um die Hauptversammlung von DO & CO blicken. Vielleicht wird es mehr Informationen zu den Themen geben, die für die Aktionäre von Bedeutung sind. Eines ist jedoch sicher: Ein gutes Händchen in der Hauptversammlung könnte für Aktionäre nicht nur mehr Informationen, sondern auch mehr Einfluss auf die Entscheidungen bringen.
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Ort | Untere Donaustraße 21, 1020 Wien, Österreich |
Quellen |
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