St. Veit: Innenstadt bleibt vom Denkmalschutz verschont – Bürger profitieren!
Die Innenstadt von St. Veit bleibt vom Ensembleschutz ausgenommen, was flexiblere Gestaltungen ermöglicht. Bürgermeister Kulmer begrüßt die Entscheidung.

St. Veit: Innenstadt bleibt vom Denkmalschutz verschont – Bürger profitieren!
In St. Veit tut sich gerade einiges in Sachen Denkmalschutz: Die Innenstadt soll künftig unter besondere Aufsicht gestellt werden. Dies wurde durch eine Entscheidung des Bundesdenkmalamts ermöglicht, das die öffentlichen Freiflächen wie Plätze und Straßen aus dem Ensembleschutz ausgenommen hat. Zu diesen Arealen zählen der Hauptplatz, der Untere Platz, der Kirchplatz und der Herzog Bernhard-Platz, wie die Kleine Zeitung berichtet. Der Bürgermeister Martin Kulmer (SPÖ) zeigt sich erfreut über die Entwicklung, da dies Rechtssicherheit für die Stadt und die Bürger schafft.
Die Entscheidung kann als Wende im Verfahren zum Ensembleschutz betrachtet werden. Laut Kulmer betont die Bewertung des Bundesdenkmalamts, dass diese Freiflächen im Hinblick auf bauliche Veränderungen im 20. Jahrhundert keine geschichtliche oder kulturelle Bedeutung mehr besitzen. Dies eröffnet der Stadtverwaltung neue Möglichkeiten für eine flexible Gestaltung der Altstadt und eine bessere Planung der Infrastruktur.
Hintergrund des Entscheids
Es war ein langer Weg, bis es zu dieser Entscheidung kam. Mit professioneller Unterstützung des Geschichtsexperten Andreas Besold konnte die Stadtgemeinde letztlich das Bundesdenkmalamt überzeugen, bestimmte Gebäude von der Unterschutzstellung auszunehmen. Kulmer hebt hervor, dass die Anfechtung der Bescheide sowohl berechtigt als auch erfolgversprechend war und die Stadt den Bürgern beratend zur Seite steht.
Obwohl die öffentlichen Räume nun nicht mehr als Teil des Ensembles gelten, bleibt der Denkmalschutz für andere Objekte in der Umgebung bestehen. Auch hier können bauliche Veränderungen in gewissem Rahmen erfolgen, jedoch benötigen sie in vielen Fällen eine Genehmigung vom Bundesdenkmalamt. Informationen dazu und zur allgemeinen Handhabung des Denkmalschutzes findet man auf der Website des Bundesdenkmalamtes.
Bedeutung für die Stadtentwicklung
Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Stadtentwicklung. Bürgermeister Kulmer sieht in der Neuregelung eine Chance für die Stadt, die Gestaltungsspielräume zu erweitern. Die Stadtgemeinde kann so aktiver in die Entwicklung der Altstadt einbezogen werden, ohne sich an den Beschränkungen des Ensembleschutzes orientieren zu müssen.
Die positive Resonanz auf diesen Entscheid wird von vielen Seiten unterstützt. Die Bevölkerung zeigt sich optimistisch bezüglich der zukünftigen Entwicklungen in ihrer Stadt. Wer weiß, vielleicht können wir in naher Zukunft ein St. Veit erleben, das nicht nur historisch gewachsen, sondern auch modern und anpassungsfähig ist.