Parkplatzabzocke in Simmering: Unrechtmäßige Forderungen erregen Zorn!
Parkplatzabzocke in Simmering: Unrechtmäßige Forderungen erregen Zorn!
Simmering, Österreich - In Wien boomt das Geschäft mit Androhungen von Besitzstörungsklagen, und ein aktueller Fall sorgt für Aufsehen. Doris F. kam mit ihrem Vater auf den Parkplatz der Boesner GmbH & Co KG, um Bilderrahmen zu kaufen. Doch anstatt das Geschäft zu betreten, fühlte sich ihr Vater unwohl und die beiden verließen den Parkplatz wieder. Mitte Juni erhielt Doris F. jedoch ein Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Luesgens, das eine Besitzstörungsklage androhte, falls sie 395 Euro nicht zahlte. „Ich sehe die Anschuldigung als unbegründet“, erklärte Doris, denn sie war während der Geschäftszeiten auf dem Parkplatz.
Ein Schild warnt darauf hin, dass das Parken außerhalb der Geschäftszeiten nur für zahlende parkbuddy-Kunden erlaubt ist. Doris wandte sich an die Boesner-Filiale, bei der sie seit Jahren Kundin ist, um die Rechtmäßigkeit dieser Forderung zu hinterfragen. Die Kanzlei allerdings wies darauf hin, dass sie nur als Kundin gilt, wenn sie das Geschäft betreten hat, was in ihrem Fall nicht zutraf. Die Drohung höherer Kosten ließ Doris F. letztlich zahlen, um sich vor noch größeren Summen zu schützen.
Besitzerstreitigkeiten in Wien
Doris‘ Fall ist kein Einzelfall; die Wiener Firma PV22 hat ebenfalls Autofahrer mit Besitzstörungsklagen zur Kasse gebeten. Ihr Geschäftsmodell basierte auf der Überwachung von Zufahrten und Stellplätzen mittels Kameras. Autofahrer, die nur kurz anhalten, um auszusteigen oder zu wenden, erhielten Drohbriefe mit Forderungen zwischen 400 und 1.200 Euro.
Einige Kläger gingen vor Gericht und gewannen, was letztendlich zur Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen PV22 führte. Der Verein erhielt recht und PV22 verpflichtete sich in einem Vergleich, die Abmahngeschäftspraktiken einzustellen. Zukünftig dürfen nur noch rund 30 Euro von den vermeintlichen Besitzstörern verlangt werden, was dieser Praxis einen Dämpfer versetzt.
Rechtslage rund um Besitzstörung
Aber was genau ist eigentlich Besitzstörung? Laut Experten liegt eine Störung vor, wenn jemand ohne Erlaubnis einen Parkplatz nutzt. Und in überfüllten Städten wie Wien sind diese Streitigkeiten häufig. Oft sollte das Problem zunächst durch freundliche Ansprache des vermeintlichen Falschparkers gelöst werden, aber manchmal sind rechtliche Schritte notwendig, wenn diese nicht fruchten.
Ein deutlich gekennzeichneter Privatparkplatz kann dazu beitragen, dass unbefugte Parker abgeschreckt werden. Bei wiederholtem Falschparken ist sogar eine Anzeige bei der Polizei möglich. Doch auch wenn das Recht auf der Seite der Parkplatzbetreiber steht, müssen sie oft erst einmal die Kosten tragen, bevor sie diese von den Falschparkern zurückfordern können.
Im Falle von Doris F. bleibt zu hoffen, dass diese Form der Parkplatzabzocke nicht Alltag wird. Die Situation zeigt, wie wichtig es ist, die Rechte als Kunde und Autofahrer zu kennen und sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Beistand zu holen.
Für nähere Informationen und Details zu diesem Thema können Sie auf die Links zu MeinBezirk, Heute und 123recht zurückgreifen.
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Ort | Simmering, Österreich |
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