Anrainer-Parkplätze in Hietzing: Ab Dezember wird’s ernst!

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Im Dezember 2025 werden in Hietzing Anwohnerparkplätze eingeführt. Alle Infos zu Parkzonen und -regelungen in Wien hier.

Im Dezember 2025 werden in Hietzing Anwohnerparkplätze eingeführt. Alle Infos zu Parkzonen und -regelungen in Wien hier.
Im Dezember 2025 werden in Hietzing Anwohnerparkplätze eingeführt. Alle Infos zu Parkzonen und -regelungen in Wien hier.

Anrainer-Parkplätze in Hietzing: Ab Dezember wird’s ernst!

Spätestens im Dezember 2025 dürfen sich die Anwohner:innen in Hietzing auf eine neue Regelung freuen: Ab dann wird das Anrainer-Parken in einem bis dato unbeschränkten Bereich implementiert. Der neue Anwohnerparkplatzbereich erstreckt sich über Alt-Hietzing, genauer gesagt zwischen der Gloriettegasse und der Trauttmansdorffgasse. Laut dem ÖAMTC werden in diesem Gebiet zudem Bodenmarkierungen und neue Verkehrszeichen zur Kennzeichnung der Anrainer-Parkplätze eingeführt.

Das Ziel ist es, 20 bis 30 Prozent der Parkplätze in diesem Bereich für Anwohner:innen zu reservieren. Dies folgt einem bewährten Konzept, das in mehreren Bezirken Wiens bereits umgesetzt ist, wo es spezielle Parkplätze für Anwohner:innen in den flächendeckenden Kurzparkzonen gibt. Der Wiener Web-App-Anbieter lw1 hebt hervor, dass diese Informationen zur Nutzung von Anwohnerparkplätzen auch in einheitlichem Format dargestellt werden, sodass sich alle Interessierten schnell einen Überblick verschaffen können.

Details zu den Anwohner-Parkplätzen

Die Parkplätze für die Anwohner:innen werden durch spezifische Halte- und Parkverbotsschilder sowie Zusatztafeln kenntlich gemacht. Diese Zusatztafeln geben Auskunft über die Regelung und machen das Anwohner-Parken für die Bewohner:innen transparent. So dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit einem gültigen Parkpickerl in den entsprechenden Bereichen parken. Bewohner:innen, die das Parkpickerl besitzen, genießen den Vorteil, dass sie im gesamten Bezirk ganzjährig und ohne Zusatzkosten parken dürfen, während Fahrzeuge mit einem Behinderten-Parkausweis ebenso zeitlich unbegrenzt parken dürfen.

  • Betriebe mit Sitz im Bezirk sind berechtigt, die Anwohner-Parkplätze zeitlich begrenzt zu nutzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Soziale Dienste und Kleintransporteure, sofern sie die Anforderungen erfüllen, dürfen ebenfalls diese Parkplätze nutzen.

Zusätzlich ist es wichtig zu bemerken, dass Einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorräder, von der Nutzung der Anwohner-Parkplätze ausgeschlossen sind. Die Stadt hat die Möglichkeit, in Bezirken mit über 90 Prozent Parkplatz-Auslastung solche reservierten Parkplätze einzurichten, was eine gezielte Maßnahme zur Verbesserung der Parkplatzsituation darstellt.

Wien bietet flexible Lösungen

Die Einführung der Anwohner-Parkplätze in Hietzing ist ein Teil der umfassenden Parkplatzstrategien, die in der ganzen Stadt verfolgt werden. Seit 1. Dezember 2018 gelten bereits detaillierte Informationen zum Anwohner:innen-Parken in den meisten Wiener Bezirken. Somit soll sichergestellt werden, dass die Anwohner:innen in belasteten Gebieten trotzdem einen Platz für ihr Fahrzeug finden können.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen liegt jedoch in der Verantwortung der Bezirke, die passende Gebiete für die Einrichtung von Anwohner-Parkplätzen vorschlagen können. Verkehrseinrichtungen wie die MA 46 prüfen diese Vorschläge und setzen gegebenenfalls die Anordnungen um.

Die Stadt Wien zeigt mit diesen Maßnahmen, dass sie sich für die Bedürfnisse ihrer Bewohner:innen stark macht und gleichzeitig versucht, die Parkplatzsituation nachhaltig zu verbessern. Für alle, die mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen suchen, empfiehlt sich ein Besuch der Webseite von wien.gv.at, sowie die Nutzung der praktischen App von lw1, die eine klare Übersicht über alle Parkinformationen bietet.

Quellen: