OLG Wien entscheidet: Eyemaxx-Sicherheiten bleiben gültig!

Das OLG Wien wies die Berufung zur Anleihe Eyemaxx 2020/25 zurück und klärte rechtliche Aspekte der Sicherheitenbestellung.
Das OLG Wien wies die Berufung zur Anleihe Eyemaxx 2020/25 zurück und klärte rechtliche Aspekte der Sicherheitenbestellung. (Symbolbild/MW)

Wien, Österreich - Am 28. Mai 2025 gab es einen markanten Rechtsstreit, der die Anleihe Eyemaxx 2020/25 betrifft. In einem Urteil hat das Oberlandesgericht Wien die Berufung der Lifestyle Realbesitz Verwertungsgesellschaft mbH & Co KG zurückgewiesen. Diese Berufung richtete sich gegen eine Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg, das bereits am 27. September 2024 die Wirksamkeit der Sicherheitenbestellung für ein Objekt in Innsbruck zugunsten der Anleihegläubiger bestätigte. Das Bond Guide berichtet, dass die Insolvenzverwaltung der Anleiheemittentin diesen Prozess initiiert hat und dabei mit zwei Hauptargumenten ins Gericht zog.

Zum einen wurde das Argument der verbotenen Einlagenrückgewähr vorgebracht, das jedoch vom OLG Wien entkräftet wurde. Es stellte fest, dass in diesem Fall kein Verstoß gegen das Gesetz vorliege. Zum anderen wollte die Insolvenzverwaltung die Behandlung der Pfandrechtsübertragung anfechten. Hierbei wurde argumentiert, dass Sicherheiten auf Superädifikaten wie Pfandrechte auf bewegliche Sachen zu behandeln seien. Doch auch dieses Vorbringen wies das OLG zurück. Dennoch ließ es Revision zur Frage zu, ob eine Belastung auf einem Superädifikat wie eine Belastung auf dem Eigentum übertragen werden kann. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Was bedeutet das für Anleihegläubiger?

Der Ausgang dieses Prozesses hat direkte Auswirkungen auf die Anleihe Eyemaxx 2020/25, die aktuell auf Höhe ihrer unbesicherten Schwesteranleihen notiert. Falls die Sicherheitenbestellung bestehen bleibt, könnte diese Anleihe eine deutlich höhere Bewertung erreichen. Laut One Square Advisory haben Anleihegläubiger die Möglichkeit, sich über ein Formular zu registrieren und Fragen zu stellen, um sich über ihre Rechte besser zu informieren.

Es ist erwähnenswert, dass die Eyemaxx Real Estate AG am 4. November 2021 einen Insolvenzantrag stellte, welcher am 5. November genehmigt wurde. Dr. Ulla Reisch wurde zur Konkursverwalterin bestellt. Ein Sanierungsplan wurde mit dem Insolvenzantrag präsentiert, jedoch musste dieser am 17. Dezember 2021 aufgrund der Insolvenz einer Tochtergesellschaft zurückgezogen werden. Die Abstimmung über den Sanierungsplan wurde folglich abgesagt.

Ein Blick auf das Insolvenzverfahren

Wie im WKO Insolvenzrecht dargelegt, erfolgt die Antragstellung beim zuständigen Landesgericht in einem Insolvenzfall normalerweise innerhalb von 60 Tagen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Um das Verfahren einzuleiten, muss entweder kostendeckendes Vermögen vorhanden sein oder ein Kostenvorschuss von bis zu 4.000 Euro erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, kann das Gericht den Antrag abweisen.

Ein Sanierungsplan kann im Verlauf des Verfahrens gestellt werden, wobei Gläubigern eine Quote von mindestens 20 % innerhalb von zwei Jahren angeboten werden muss. Scheitert dieser Plan, wird ein Konkursverfahren eingeleitet und die Insolvenzmasse wird verwertet. Diese Vorgänge haben große Bedeutung für die Gläubiger und die weitere Entwicklung des Unternehmens.

Insgesamt ziehen sich durch die Rechtsstreitigkeiten bei Eyemaxx zahlreiche Herausforderungen und Unsicherheiten, die sowohl für Investoren als auch für die betroffenen Gläubiger von großem Interesse sind. Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Anleihe Eyemaxx 2020/25 und deren Sicherheiten weiter verlaufen werden.

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Ort Wien, Österreich
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