Prosecco-Skandal: Ex-Firmenchef vor Gericht wegen 50.000 Euro Deal!

Wien-Simmering, Österreich - In der Weinwoche können skurrile Geschichten schnell aufblühen, wie der Fall eines ehemaligen Firmenleiters zeigt, der wegen eines umstrittenen Prosecco-Kaufs aus Polen ins Kreuzfeuer geraten ist. Laut Kurier ging es um einen Kaufvertrag über zwei Lkw-Ladungen Prosecco und Spritzer im Wert von fast 50.000 Euro, den er ohne das Wissen und die Zustimmung der damaligen Firmenchefin abgeschlossen haben soll.
Der Beschuldigte, der mittlerweile mit Schulden von 150.000 Euro kämpft und nur teilweise für seine drei Kinder Alimente zahlen kann, spricht von einem Missverständnis. Er betont, dass er lediglich seiner Weinhändlerfreundschaft nachgekommen sei, indem er „drei bis fünf Paletten“ als Freundschaftsdienst in seiner Schnapsbrennerei zwischenlagern sollte. Stattdessen erhielt er jedoch zwei komplette Lkw-Ladungen, was zu einem ganz neuen Lagerplatz in Wien-Simmering führen musste.
Kaufvertrag und rechtliche Aspekte
Ein Kaufvertrag, wie Lagerwiki erläutert, ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen Käufer und Verkäufer, in der sich beide Seiten verpflichten, bestimmte Leistungen zu erbringen. In diesem Fall wäre es der Verkäufer, der die Ware übergibt, und der Käufer, der dafür zahlt und die Ware abnimmt. Das Problem, das hier aufgetreten ist, sind die widersprüchlichen Aussagen zwischen dem Beschuldigten und dem Verkäufer. Letzterer behauptet, es habe ein persönliches Treffen stattgefunden, bei dem sämtliche Übernahme der Ware klar geregelt wurde.
Der Käufer kann sich aus einem Kaufvertrag zurückziehen, wenn bestimmte Rücktrittsbedingungen erfüllt sind. Ein rechtlich bindender Kaufvertrag, der auch mündlich zustande kommen kann, sollte dennoch schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. So wird es auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beschrieben, das regelmäßig die Regeln für Kaufverträge in Deutschland übernimmt und auch für Österreich relevant ist, um einen klaren Rahmen für beide Parteien zu schaffen, wie Vertragwelt festhält.
Das Urteil und die Reaktionen
Die Situation eskalierte, als der Verkäufer Anzeige erstattete, weil die Zahlungen rund um die gelieferte Ware, die ursprünglich an die Adresse des Beschuldigten geschickt werden sollten, ausblieben. Während die Richterin in erster Instanz den Angeklagten freisprach, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und der Privatbeteiligtenvertreter haben sich bisher nicht zu dem Fall geäußert.
Sowohl der Beschuldigte als auch dessen Verteidiger zweifeln an der Echtheit der Vorwürfe und vermuten, dass der Verkäufer einen Konkursantrag gegen seine eigene Firma spinnen könnte. Unklar bleibt der Verbleib der von ihm gelieferten Prosecco- und Spritzermengen. Für Weinliebhaber und lokale Händler stellt dies ein weiteres enttäuschendes Kapitel in der Welt des Weins dar: „Die Ware ist nicht zu saufen“, meint der Weinhändler.
Es bleibt abzuwarten, ob der Fall noch weitere Wendungen nimmt und wie sich der Bekanntheitsgrad der verdächtigen Lkw-Ladungen entwickelt. Fest steht, dass im Weinhandel nicht alles so klar ist, wie es scheint. Schauen wir also, was die nächsten Wochen bringen werden und ob in Wien bald wieder über die richtige Lagerung und Qualität von Wein diskutiert wird.
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Ort | Wien-Simmering, Österreich |
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