Prosecco-Skandal: Ex-Firmenchef im Streit um 50.000 Euro Deal!

Ein ehemaliger Firmenleiter wird beschuldigt, ohne Genehmigung Prosecco aus Polen gekauft zu haben. Der Fall beschäftigt die Gerichte in Wien-Simmering.
Ein ehemaliger Firmenleiter wird beschuldigt, ohne Genehmigung Prosecco aus Polen gekauft zu haben. Der Fall beschäftigt die Gerichte in Wien-Simmering. (Symbolbild/MW)

Wien-Simmering, Österreich - Ein Gerichtsprozess in Wien bringt zurzeit frischen Wind in die Welt des Prosecco. Der Beschuldigte, ein ehemaliger Firmenleiter mit ordentlich Schulden im Nacken, steht vor Gericht, weil er angeblich einen Kaufvertrag über zwei Lkw-Ladungen Prosecco und Spritzer aus Polen im Wert von fast 50.000 Euro abgeschlossen hat. Doch wie es scheint, wurde dieser Vertrag ohne das Wissen und die Zustimmung der damaligen Firmenchefin in die Wege geleitet, was die Sache umso komplizierter macht. Kurier berichtet, dass der Beschuldigte die Verantwortung jedoch von sich weist und erklärt, nur zugestimmt zu haben, einige Paletten Prosecco in seiner Schnapsbrennerei zwischenzulagern.

Sein Freund aus der Schweiz hätte ihn gebeten, diesem Freundschaftsdienst nachzukommen. Anstatt jedoch der vereinbarten „drei bis fünf Paletten“ kamen gleich zwei komplette Lkw-Ladungen. Dies führte dazu, dass der Beschuldigte einen neuen Lagerplatz in Wien-Simmering anmieten musste. Der Verkäufer, ein Wiener mit polnischen Wurzeln, sieht die Dinge allerdings ganz anders und behauptet, es habe durchaus ein Treffen gegeben, bei dem die Übernahme der Ladung fest vereinbart wurde.

Der Streit um den Vertrag

Gerade bei Kaufverträgen gibt es oft viel zu beachten. Der Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen Käufer und Verkäufer, die wichtige Punkte wie die Kaufsache, den Preis sowie den Zeitpunkt der Übergabe regelt. Laut Lagerwiki können Kaufverträge auch formlos, also mündlich oder durch Handlung, abgeschlossen werden. Dennoch ist es ratsam, eine schriftliche Festhaltung zu machen, um Missverständnisse zu vermeiden. Im BGB sind die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter § 433 ff. festgehalten.

Im aktuellen Fall sieht der Verkäufer seine Ansprüche gefährdet, da die geforderten Zahlungen ausblieben. Der Verteidiger des Beschuldigten hält die gesamte Angelegenheit für „ungenießbar“. Er vermutet, dass die Anzeige lediglich dazu diente, um den Konkurs seiner Firma zu verschleppen. Bei einem derartigen Streit stehen sich also nicht nur die rechtlichen Sichtweisen, sondern auch die Interessen der Beteiligten gegenüber.

Das Urteil und die Zukunft des Proseccos

Die Richterin sprach den Angeklagten vorerst frei, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Vertreter des Privatbeteiligten gaben bisher eine Erklärung ab, was darauf hindeutet, dass die Geschichte noch nicht zu Ende erzählt ist. Was hingegen mit dem Prosecco und dem Spritzer geschieht, bleibt unklar. Während der Weinhändler die Ware als „nicht zu saufen“ bezeichnet, bleibt abzuwarten, ob es einen Weg gibt, diese umstrittenen Lkw-Ladungen doch noch rechtlich zu klären.

Wie es scheint, wird sich die Diskussion um den polnischen Prosecco noch eine Weile hinziehen. Vielleicht wäre es ratsam, bei der nächsten Weinverkostung im Hintergrund ein Auge auf die Verträge zu haben, denn hier kann viel mehr dahinterstecken als nur ein paar Paletten voller Genuss.

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Ort Wien-Simmering, Österreich
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