Deutschlands Filmförderung boomt: Über 100 Anträge in kurzer Zeit!

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Kulturstaatsminister Weimer hebt die gestiegene Nachfrage nach Filmförderung hervor, insbesondere mit Projekten wie der Pumukl-Neuverfilmung in Penzing.

Kulturstaatsminister Weimer hebt die gestiegene Nachfrage nach Filmförderung hervor, insbesondere mit Projekten wie der Pumukl-Neuverfilmung in Penzing.
Kulturstaatsminister Weimer hebt die gestiegene Nachfrage nach Filmförderung hervor, insbesondere mit Projekten wie der Pumukl-Neuverfilmung in Penzing.

Deutschlands Filmförderung boomt: Über 100 Anträge in kurzer Zeit!

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat kürzlich von einem bemerkenswerten Anstieg der Anträge auf Förderung aus dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und dem German Motion Picture Fund (GMPF) berichtet. Dies spiegelt die wachsende Nachfrage und das Vertrauen in die wirtschaftlichen Anreize wider, die die Bundesregierung für die Film- und Kinoproduktion geschaffen hat. Laut Weimer sind die zahlreichen Anträge eine klare Bestätigung der Investitionen in den Filmstandort Deutschland. Der DFFF unterstützt sowohl nationale als auch internationale (Ko-)Produktionen und soll künftig mit noch besseren Konditionen aufwarten.

Die Bundesregierung hat nicht nur versprochen, mehr für die Film- und Kinoförderung zu tun, sondern auch die Anreize in der wirtschaftlichen Filmförderung zu verdoppeln. Besonders erfreulich ist, dass ab dem 1. Februar 2025 der Zuschuss auf 30% der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten steigt. Dank dieser Anpassung können Produzent*innen auf ein Maximum von 5 Millionen Euro für DFFF I und bis zu 25 Millionen Euro für DFFF II hoffen. Diese Förderungen wurden ins Leben gerufen, um die Kinofilmproduktion in Deutschland zu stärken und der Branche auf die Sprünge zu helfen, die sich in den letzten Jahren im internationalen Wettbewerb immer besser behaupten kann, wie bereits in der Neuverfilmung der Pumukl-Geschichte zu sehen ist, die in den Penzing Studios bei München entstand.

Verbesserungen und neue Richtlinien

Zusätzlich wurden mit Rückwirkung zum 1. Januar 2025 neue Richtlinien für den DFFF und den GMPF eingeführt. Die Antragsfristen sind dabei flexibel gestaltet; Anträge müssen lediglich sechs Wochen vor Drehbeginn eingereicht werden. Um sich auf die Förderung vorzubereiten, empfiehlt es sich, vor der Einreichung ein Beratungsgespräch zu führen, wie auf der Website der FFA vermerkt. Dies gibt Produzent*innen die Möglichkeit, die Schritte zur Antragstellung gut zu planen und die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen.

  • DFFF I: Zuwendung von 30% der zuwendungsfähigen DHK, max. 5 Millionen Euro.
  • DFFF II: Zuwendung von 30% der zuwendungsfähigen DHK, max. 25 Millionen Euro.

Zusammengefasst zeigt sich, dass die Filmförderung in Deutschland auf einem guten Weg ist. Die verstärkten Investitionen und der Anstieg der Anträge signalisieren ein gesundes Wachstum der Filmwirtschaft. Umso wichtiger ist es, die hiesige Kinokultur weiter zu stärken und Nachwuchstalente zu fördern, damit die Vielfalt und Kreativität im deutschen Film auch in Zukunft blühen kann.

Für all jene, die an detaillierteren Informationen zu den Förderprogrammen interessiert sind, verweisen wir auf die Seiten der FFA und von WDR. Dort finden Sie mehr Details und Neuigkeiten zur Filmförderung in Deutschland.