Im Jutta-Steier-Park in Wien/Penzing zeigt sich bereits im Frühling ein reges Treiben. Der im Dezember 2022 eröffnete Park, der auf dem Gelände der ehemaligen Theodor-Körner-Kaserne entstand, hat sich schnell zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Doch die Freude über den neuen Erholungsraum wird durch einige Probleme getrübt. Daniela Ruzicka-Feichtinger berichtet von riskantem Verhalten junger Besucher, die mit E-Scootern, Fahrrädern und Rollern oft in Gruppen und mit hoher Geschwindigkeit durch den Park flitzen. Dabei ist das Fahren mit Fahrrädern und E-Scootern im Park ausdrücklich verboten, wie entsprechende Schilder deutlich machen.

Die Sicherheit der Parkbesucher, insbesondere der Kinder, die auf dem nahegelegenen Spielplatz spielen, ist in Gefahr. Ruzicka-Feichtinger äußert Bedenken und fordert mehr Rücksichtnahme sowie verstärkte Kontrollen. Die mangelnde Kontrolle der Situation ist ein weiteres Problem, da direkte Ansprache der Jugendlichen oft wenig Erfolg bringt. Die Zuständigkeit für den Park ist zudem geteilt: Teile des Parks gehören zur Stadt Wien, während andere von der Sozialbau AG betreut werden, die in Kontakt mit der Polizei steht. Artur Streimelweger von der Sozialbau AG erklärt, dass die Mehrheit der Parkbesucher rücksichtsvoll sei, während die Bezirksvorsteherin Michaela Schüchner (SPÖ) die Polizei zur verstärkten Kontrolle auffordert. Bislang hat die Polizei jedoch keine Einsätze oder Anzeigen wegen Unfällen im Park verzeichnet. Ruzicka-Feichtinger wünscht sich eine Rückkehr zu einem sicheren und erholsamen Ort für alle.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

E-Scooter und ihre Regelungen

E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb und unterliegen der Versicherungspflicht. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) regelt die Nutzung dieser Fahrzeuge. Diese Verordnung, die am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, erlaubt E-Scootern, überall dort zu fahren, wo Radverkehr freigegeben ist. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die für E-Scooter freigegeben sind, gilt jedoch Schrittgeschwindigkeit. Kommunen haben die Befugnis zu entscheiden, wo Sharing-E-Scooter abgestellt werden dürfen, und die Nutzung von Radwegen ist nur vorgeschrieben, wenn eine Benutzungspflicht für Radverkehr besteht.

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre, und es besteht keine Helmpflicht. E-Scooter-Fahrer müssen sich an dieselben Alkoholgrenzwerte halten wie Autofahrer. So gilt bei 0,5 bis 1,09 Promille ein Bußgeld von 500 Euro. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass E-Scooter nur für eine Person zugelassen sind und eine Haftpflichtversicherung benötigen, die durch eine aufgeklebte Versicherungsplakette nachgewiesen werden muss. Die Bußgelder für Verstöße, wie etwa das Fahren auf dem Gehweg oder bei Rot über die Ampel, sind ebenfalls festgelegt.

Unfallstatistik und zukünftige Regelungen

Die Problematik der E-Scooter wird durch die steigende Zahl von Unfällen untermauert. In Deutschland registrierte die Polizei im Jahr 2022 knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, was einem Anstieg von 27% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Aufgrund dieser Besorgnis hat die Bundesregierung neue Fassungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen, die nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten werden. Diese Regelungen beinhalten unter anderem höhere Sicherheitsanforderungen an Batterien und erweiterte fahrdynamische Prüfungen.

Ab 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein, und die Regeln für E-Roller werden an den Radverkehr angepasst, sodass E-Scooter-Nutzer den Grünpfeil bei roten Ampeln nutzen dürfen. Städte und Gemeinden erhalten zudem mehr Befugnisse zur Regelung des Abstellens von Miet-E-Rollern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Unfallzahlen zu senken.

Insgesamt ist es wichtig, dass sowohl die Nutzer von E-Scootern als auch die Verantwortlichen in Wien Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit im Jutta-Steier-Park und darüber hinaus zu gewährleisten. Ein respektvolles Miteinander und die Einhaltung der Regeln können helfen, den Park zu einem sicheren Ort für alle zu machen. Für weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen zu E-Scootern kann die ADAC-Webseite besucht werden. Die Problematik der E-Scooter und deren Regelungen wird auch von der Bundesregierung thematisiert.