Am Montagnachmittag ereignete sich in Baumgarten, einem Stadtteil von Wien-Penzing, ein tragischer Vorfall, der die lokale Gemeinschaft erschüttert hat. Eine 14-Jährige erstach eine 64-jährige Besucherin des Friedhofs mit einem Taschenmesser. Die Umstände der Tat werfen viele Fragen auf und haben bereits ein Ermittlungsverfahren wegen dringenden Mordverdachts nach sich gezogen. Die Justiz wartet nun auf ein psychiatrisches Gutachten von Psychiaterin Gabriele Wörgötter, um die Umstände und die Zurechnungsfähigkeit des Mädchens zu klären. Das Mädchen steht unter der Obsorge der Kinder- und Jugendhilfe und lebte in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft.
Berichten zufolge befand sich die 14-Jährige während des Aufenthalts am Friedhof stark unter dem Einfluss von Tabletten. Es ist unklar, um welche Medikamente es sich handelte, jedoch gibt es Hinweise darauf, dass sie Drogen in Tablettenform von einem Straßendealer bezogen hatte. Vor dem Angriff hatte sie mehrere Tabletten eingenommen. Nach dem Vorfall machte das Mädchen Aufnahmen mit ihrem Mobiltelefon und verschickte diese. Der Obduktionsbefund des Opfers steht noch aus, allerdings wies die Verstorbene massive Halsverletzungen auf. Bei einer positiven Beurteilung des Gutachtens könnte die 14-Jährige in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verlegt werden.
Die Rolle der Forensischen Psychiatrie
Die Forensische Psychiatrie spielt eine entscheidende Rolle in Fällen wie diesem. Sie ist ein Teil- und Spezialgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Behandlung und Begutachtung von psychisch kranken Straftätern befasst. Unterbringung in der Forensik erfolgt nach einer Straftat auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen richterlichen Beschluss. Dabei wird die Steuerungsfähigkeit oder Schuldunfähigkeit des Täters während der Tatbegehung bewertet. Die Behandlung erfolgt durch speziell geschulte forensische Psychiater.
In Österreich gibt es gesetzliche Regelungen, die die Unterbringung psychisch Kranker im Maßregelvollzug regeln, insbesondere die Paragraphen 63 und 64 des Strafgesetzbuches. Diese besagen, dass Täter, die unter Drogeneinfluss oder mit psychischen Störungen Straftaten begangen haben, in einem geschlossenen therapeutischen Zentrum untergebracht werden können. Dies könnte auch für die 14-Jährige der Fall sein, wenn eine Zurechnungsunfähigkeit festgestellt wird.
Psychiatrische Behandlung von Straftätern
Die psychiatrische Behandlung von Straftätern hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt durch eine Zunahme der forensisch-psychiatrischen Behandlungsplätze in Deutschland. In mehreren wissenschaftlichen Artikeln wird die Situation zu belegten Wirkfaktoren in der Behandlung von Straftätern thematisiert. Insbesondere werden Faktoren untersucht, die die Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung von suchtkranken Straftätern vorhersagen können (Source 2).
Die Behandlung in der Forensik orientiert sich nicht nur an den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch an bewährten Methoden der Allgemeinpsychiatrie. Psychopharmaka kommen häufig zum Einsatz, um Wahnvorstellungen und Psychosen zu behandeln, und die Therapieformen in der Forensik umfassen unter anderem Arbeitstherapie und soziale Kompetenzgruppen. Ein Sicherheitsaspekt hat dabei stets hohe Priorität, was durch Personennotrufanlagen und Sicherheitsdienste gewährleistet wird (Source 3).
Die Geschehnisse in Baumgarten werfen nicht nur Fragen über die Zurechnungsfähigkeit der 14-Jährigen auf, sondern auch über die Herausforderungen im Umgang mit psychisch kranken Straftätern in unserer Gesellschaft. Wie dieser Fall weiterverlaufend behandelt wird, bleibt abzuwarten.



