Österreich reagiert: Nach Amoklauf – Waffenrecht soll verschärft werden!

Österreich reagiert: Nach Amoklauf – Waffenrecht soll verschärft werden!
Graz, Österreich - Nach dem verheerenden Amoklauf an einer Schule in Graz, bei dem ein 21-jähriger Österreicher am Dienstag neun Jugendliche und eine Lehrerin mit einer legal erworbenen Pistole und einer abgesägten Schrotflinte erschoss, bewegt sich die österreichische Regierung in Richtung einer umfassenden Überarbeitung des Waffenrechts. In einem Interview mit dem ORF-Radio kündigte Kanzler Christian Stocker (ÖVP) an, dass verschiedene Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, um ähnliche Tragödien in Zukunft zu verhindern. Dazu zählt unter anderem das Heraufsetzen des Mindestalters für Waffenkäufer sowie die Verschärfung der psychologischen Tests für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket soll bereits nächste Woche beschlossen werden, so Radio Hochstift.
Besonders alarmierend ist, dass der Täter, trotz seiner psychischen Instabilität, sowohl die Pistole, die er für den Amoklauf verwendete, als auch die Schrotflinte legal erwarb. Für die Glock-19-Pistole war ein psychologisches Gutachten Pflicht, das der Täter im März erfolgreich bestand und im Mai seine Waffenbesitzkarte erhielt. Kritiker bemängeln jedoch die Effizienz des aktuellen Systems, da der Amokläufer nach seinen negativen Erfahrungen bei der Musterung zum Bundesheer 2021 dennoch in der Lage war, Waffen zu erwerben. Bei den Tests in einem Schützenverein fiel er negativ auf, was die Fragen zur Gründlichkeit der psychologischen Begutachtungen nur verstärkt. Wie aus Recherchen von Puls 24 hervorgeht, ist gegenwärtig unklar, ob die Psychologen, die die Gutachten ausstellten, auch zu den gegebenen Standards befragt wurden.
Die Rolle der psychologischen Gutachten
Die psychologischen Gutachten zur Waffenvergabe müssen von geprüften Psychologen erstellt werden, um die sogenannte „Waffenverlässlichkeit“ zu überprüfen. Die Tests dauern in der Regel zwischen ein und zwei Stunden und umfassen verschiedene Persönlichkeitstests sowie ein persönliches Gespräch, dessen Durchführung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. In vielen Fällen gibt es sogar Berichte über Gruppentestungen, was rechtlich nicht ausgeschlossen ist. MWPP hebt hervor, dass auch Hinweise auf psychische Erkrankungen oder strafrechtliche Verurteilungen in der Regel zu einem negativen Gutachten führen. Bei Nachtests müssen darüber hinaus strengere Anforderungen erfüllt werden. Kritiker fordern, dass psychologische Gutachten alle fünf Jahre wiederholt werden sollten, um eventuelle Veränderungen in der psychischen Stabilität der Personen zu berücksichtigen.
Trotz der bisherigen Regelungen bleibt die Diskussion um das Waffenrecht in Österreich angesichts der jüngsten Ereignisse hochaktuell. Die Grünen haben bereits eine Überprüfung der bestehenden Tests gefordert, um sicherzustellen, dass zukünftige Gutachten strenger und umfassender gestaltet werden. Dabei wird auch betont, dass soziale Isolation oder Mobbing nicht automatisch zu einem Ausschluss beim positiven Gutachten führen sollten. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen letztendlich beschlossen werden und ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Sicherheit führen können.
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Ort | Graz, Österreich |
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