In Wien, genauer gesagt in der Leopoldstadt, wird seit zwei Tagen nach zwei Brüdern im Alter von sieben und acht Jahren gesucht. Der Vater der Kinder hat sie mutmaßlich am Weg zur Schule abgepasst und entzogen. Die Polizei hat mittlerweile Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kindesentziehung eingeleitet. Die Obsorge für die beiden Kinder liegt bei der Mutter, die bereits vor diesem Vorfall Unterstützung bei der Erziehung erhalten hat.

Die Situation ist besonders dramatisch, da die Eltern getrennt leben und die Kinder in der Wohnung der Mutter wohnen. Pöschmann von der Kinder- und Jugendhilfe äußert, dass das Mitnehmen der Kinder ohne Absprache auf Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern hindeutet. In Österreich kann auch dann von Kindesentziehung gesprochen werden, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben und ein Elternteil den anderen nicht über den Aufenthalt der Kinder informiert. Die Fahndung nach dem Vater und den Kindern bleibt daher aktiv, und die Polizeisprecherin Julia Schick betont, dass eine Öffentlichkeitsfahndung von den zuständigen Behörden entschieden wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Österreich wurden im Jahr 2024 insgesamt 95 Fälle von Kindesentziehung angezeigt, von denen 93 bereits geklärt wurden. Die Aufklärungsquote bei diesen Fällen ist hoch, mit 97,9 % im Jahr 2024 und sogar 100 % im Jahr 2015. Die meisten dieser Fälle betreffen Sorgerechtsstreitigkeiten, die oft das Wohl der Kinder in den Hintergrund drängen. Pöschmann appelliert an alle, die Hinweise zum Verbleib der Kinder haben, sich umgehend an die Polizei zu wenden.

In Deutschland wird Kindesentziehung als eigener Straftatbestand behandelt. Hierbei regelt § 235 StGB die Entziehung eines Kindes unter 18 Jahren, welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Kindesentziehung kann auch dann vorliegen, wenn ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt oder es nach einem vereinbarten Umgangsrecht nicht zurückbringt. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Eltern das Wohl des Kindes im Fokus behalten und im besten Fall gemeinsame Lösungen suchen.

Die Rolle des Jugendamtes

Das Jugendamt hat in solchen Fällen die zentrale Aufgabe, das Kindeswohl zu schützen. Im Notfall kann es sogar einen Kindesentzug vornehmen. Ein Sorgerechtsentzug ist eine schwerwiegende Maßnahme, die nur bei tatsächlicher Gefährdung des Kindeswohls, wie zum Beispiel bei Vernachlässigung oder Misshandlung, in Betracht gezogen wird. Das deutsche Familienrecht sieht grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht vor, das jedoch in speziellen Fällen abweichen kann.

Gerichte entscheiden im Streitfall immer zum Wohle des Kindes und können einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht einklagen möchte, kommt es häufig zu Verfahren, die durch das Familiengericht geleitet werden. Hier stehen rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt und die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt an oberster Stelle, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen.

Der Fall in Wien zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, im Fall von Sorgerechtsstreitigkeiten die Kommunikation und das Wohl der Kinder in den Vordergrund zu stellen, um solche dramatischen Situationen zu vermeiden. Weitere Informationen zu rechtlichen Schritten und Unterstützung finden Interessierte unter Kurier, Fachanwalt und Rechtsanwalt Bongard.