In der Justizanstalt Josefstadt in Wien hat sich ein tragischer Vorfall ereignet, der nun die Staatsanwaltschaft St. Pölten auf den Plan ruft. Im Mai 2025 nahm sich ein 23-jähriger Häftling das Leben, was zu Ermittlungen gegen zwei Justizbedienstete wegen fahrlässiger Tötung führt. Behördensprecher Thomas Korntheuer bestätigte die laufenden Ermittlungen auf Anfrage der APA und gab an, dass sich die Ermittlungen auch gegen weitere mögliche unbekannte Täter richten könnten. Der Fall wirft schwerwiegende Fragen über die Bedingungen im Justizvollzug auf und beleuchtet die Herausforderungen im Umgang mit psychisch kranken Inhaftierten.
Der Häftling war Ende April 2025 festgenommen worden, nachdem er seine Mutter angegriffen und in einem Einkaufszentrum randaliert hatte. Laut den Rechtsvertretern seiner Familie war der junge Mann seit Februar 2025 psychisch auffällig und hätte nicht im Normalvollzug untergebracht werden dürfen. Es lagen bereits Hinweise auf eine schwerwiegende psychische Störung und mögliche Zurechnungsunfähigkeit vor. Psychiater Patrick Frottier hatte den Häftling als „Hochrisikofall für Suizid“ eingestuft und kritisierte die unzureichende Unterbringung in der Justizanstalt. Es gab keinen dokumentierten Kontakt zum psychologischen Dienst, und Frottier empfahl dringend psychologische Gespräche sowie eine Verlegung in die Krankenabteilung oder zumindest eine Videoüberwachung des Haftraums.
Ermittlungen und Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft hat bereits ein medizinisches Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben, um die Umstände des Suizids besser zu verstehen. Die Dauer des Ermittlungsverfahrens ist derzeit unklar. Die Situation wirft auch grundlegende Fragen zur Suizidprävention im Justizvollzug auf, ein Thema, das in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus gerückt ist. In Deutschland beispielsweise haben sich seit 2000 über 1800 Inhaftierte das Leben genommen, was auf die drängenden Probleme im Umgang mit psychisch belasteten Gefangenen hinweist.
Die Bundesarbeitsgruppe “Suizidprävention im Justizvollzug” (BAG) hat sich zum Ziel gesetzt, Erfahrungen zu kommunizieren und wissenschaftliche Ergebnisse auszutauschen, um wirksame Komponenten der Suizidprävention zu entwickeln. Auch in Österreich wurde 2011 eine ähnliche Arbeitsgruppe gegründet, die regelmäßig mit der BAG in Deutschland in Austausch steht. Die Empfehlungen dieser Arbeitsgruppen umfassen unter anderem die Gestaltung von Aufnahmeabteilungen und den Umgang mit akut suizidgefährdeten Gefangenen. Unterstützung für die Bediensteten in der Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht ist ebenfalls ein zentrales Anliegen.
Der Fall in der Justizanstalt Josefstadt ist ein eindringlicher Reminder, dass es beim Thema Suizidprävention nicht nur um Statistiken geht, sondern um Menschenleben. Die Hintergründe und psychischen Belastungen der Inhaftierten sind oft wenig bekannt und erfordern ein sensibles und verantwortungsvolles Vorgehen seitens der Justizvollzugsbehörden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit und den Austausch von Best Practices kann die Situation für psychisch kranke Häftlinge nachhaltig verbessert werden.