Am 5. November 2025 wurde das Urteil gegen einen ehemaligen Sozialpädagogen der Wiener SOS-Kinderdorf-Wohngruppe endgültig bestätigt. Der 50-jährige Mann war im Oktober 2024 wegen sexuellen Missbrauchs von zwei minderjährigen Jungen angeklagt worden. Die Taten, die zwischen März 2021 und dem Sommer 2022 in Wien stattfanden, umfassten unter anderem 14 Übergriffe auf eines der Opfer.

Der Angeklagte wurde im zweiten Rechtsgang vom Oberlandesgericht Wien (OLG) zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Sowohl im ersten als auch im zweiten Verfahren sprach das Gericht klare Worte über die Schwere der Tat. Dabei wurde besonders das Machtverhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinen Opfern sowie die Anzahl der Delikte gewertet. So bestätigte das OLG, dass der Mann wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person verurteilt wurde, was die Schwere der Vorwürfe unterstreicht (Mein.Beizerk berichten, Ö24).

Die Reaktionen auf das Urteil

Nach dem Urteil hatte der Angeklagte in seiner Berufung versucht, die Strafe herabzusetzen. Er argumentierte, dass der Kontakt zu den Jugendlichen von diesen ausgegangen sei und es keine langfristigen Folgeschäden gegeben hätte. Der Verteidiger hielt auch fest, dass der Mann in seinen 25 Jahren in Österreich nie straffällig geworden sei. Doch diese Argumentation fand im OLG kein Gehör. Die Richter folgten der Anklage, die auf die generalpräventiven Gründe hinwies, die gegen eine Strafe nach unten sprachen.

Die Staatsanwaltschaft hob hervor, dass die Gesamtumstände sehr schwerwiegend seien: Der lange Deliktszeitraum und die fortgesetzten Übergriffe auf zwei Opfer waren entscheidende Faktoren für das abschließende Urteil. Das Gericht berücksichtigte zwar den bislang ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten bis zur Anzeige sowie seine psychische Störung, was jedoch nicht ausreichte, um das Strafmaß zu mindern.

Ein Ende der Prüfung?

Das Urteil ist somit rechtskräftig und wird nicht angefochten. Neben der Haftstrafe bleibt auch das unbefristete Tätigkeitsverbot für den Angeklagten bestehen. Die Entschädigung für die betroffenen Opfer bleibt unverändert. Diese Entscheidung sendet ein klares Signal an die Gesellschaft: Missbrauch in einem solchen Machtverhältnis wird mit aller Konsequenz verfolgt.