Im Landkreis Mühldorf, genauer gesagt in Neumarkt-St. Veit, sorgt der Ausbruch der Newcastle-Krankheit für große Verunsicherung unter den Geflügelhaltern. Die betroffene Region hat bereits erste Maßnahmen ergriffen, um einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken. Das Landratsamt hat einen Mastbetrieb gesperrt und Maßnahmen zur Krankheitsverhinderung angeordnet. Dies geschieht im Rahmen der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, die bei amtlicher Feststellung der Newcastle Disease greifen. Die Verunsicherung ist groß, da die Newcastle-Krankheit hochansteckend ist und bereits erste Fälle in Bayern bestätigt wurden. Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurde am 25. Februar 2026 ein Fall in einem Betrieb mit rund 39.500 Legehennen festgestellt, was die Situation weiter anheizt.
Die Geschäftsführerin von Ovofit Eiprodukte, Margit Kurz-Rothmaier, beruhigt jedoch die Kunden: Ihr Betrieb in der Nähe sieht keine Einschränkungen in der Produktion. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Ovofit keine Rohwaren aus dem betroffenen Gebiet bezieht. Zudem hat die Firma hohe Hygienestandards und Biosicherheitsmaßnahmen implementiert, die sicherstellen, dass ihre Produkte durch Erhitzungsprozesse vor Keimen geschützt sind. „Die behördlichen Einschränkungen betreffen lediglich die tierhaltenden Betriebe im Schutz- und Überwachungsgebiet“, erläutert Kurz-Rothmaier.
Impfpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen
Eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Newcastle-Krankheit spielt die Impfpflicht für Hühner und Puten in Deutschland. Diese wurde durch den Bayerischen Geflügelwirtschaftsverband nochmals betont, da viele Geflügelhalter ihre Bestände auf Impflücken überprüfen sollten. Das Veterinäramt des Landratsamtes Erding hat ebenfalls Schritte unternommen und eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km um den betroffenen Betrieb eingerichtet, sowie eine Überwachungszone von mindestens 10 km. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verbreitung des hochansteckenden Virus zu stoppen und die Gesundheit der Bestände zu schützen.
Das Landratsamt kann derzeit keine Informationen zu möglichen Mutationen des Virus bereitstellen, was die Unsicherheit unter den Geflügelhaltern noch verstärkt. Es gibt jedoch Empfehlungen des FLI, die besagen, dass Biosicherheitsmaßnahmen kritisch kontrolliert werden sollten. Dazu gehört, den Kontakt zu betriebsfremden Personen zu minimieren und den Austausch von Gerätschaften und Materialien zu überwachen. Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbußen in geimpften Herden sollten Tierhalter umgehend einen Tierarzt hinzuziehen.
Gesundheitsrisiken und Präventionsmaßnahmen
Die Newcastle-Krankheit ist für Geflügel relevant, nicht jedoch für andere Haustiere oder Menschen. Dennoch sollten Personen, die mit infiziertem Geflügel in Kontakt kommen, auf Symptome achten, da es in seltenen Fällen zu mild verlaufenden Bindehautentzündungen kommen kann. Allgemeine Hygieneregeln sind ein Muss: Tote Vögel sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden, und die Hände sind nach jedem Kontakt gründlich zu waschen. Auch wenn die Situation besorgniserregend ist, bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickeln wird.
Für weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit und den aktuellen Entwicklungen in Bayern können Sie die Berichte auf Wasserburg24, Geflügelnews und LGL Bayern nachlesen.