Der Badeteich in Süßenbrunn, einem beliebten Erholungsort im 22. Bezirk, steht im Zentrum einer Kontroversen, die Hundebesitzer und Familien gleichermaßen betrifft. Auf einer Fläche von 60.000 Quadratmetern kommt es häufig zu Konflikten zwischen Badegästen und Hundeliebhabern. Insbesondere die Nähe eines Kinderspielplatzes zu den Hundeauslaufbereichen sorgt für Spannungen. Ein Vater, der vor vier Jahren bei der Volksanwaltschaft vorstellig wurde, hat damit einen Stein ins Rollen gebracht, der nun eine neue Planung des Magistrats nach sich zieht.

Wie die Heute berichtet, plant der Magistrat, den Kinderspielplatz sowie den Badebereich einzuzäunen. Dies entspricht jedoch nicht den Wünschen von vielen Hundebesitzern, die stattdessen eine großzügige Hundefreilaufzone fordern. Volksanwältin Gaby Schwarz hat ihre Skepsis zu den aktuellen Plänen klar zum Ausdruck gebracht. Für sie steht fest: Es braucht einen durchdachten Hundebereich, der den Bedürfnissen von Mensch und Tier gerecht wird.

Der aktuelle Zustand

Aktuell gilt im Badeteichgebiet während des Winters und Herbsts das Hundefreilaufverbot. Von Mai bis September gibt es lediglich einen schmalen Hundeverbotsstreifen ohne Zaun, was viele Hundehalter frustriert. Ein umfangreicher Plan zur Schaffung einer eingezäunten Hundeauslaufzone, der bereits 2025 diskutiert wurde, konnte bislang nicht verwirklicht werden. Die Stiftung „Theresianische Akademie“, die Eigentümerin der Liegenschaft ist, hat bislang nicht an den Gesprächen zur zukünftigen Nutzung des Areals teilgenommen.

Die MA 42, zuständig für die Pflege des Geländes, befindet sich derzeit in Abstimmungsprozessen mit allen relevanten Institutionen. Man kann nur hoffen, dass bald eine Einigung erzielt wird und sowohl die Bedürfnisse der Hundebesitzer als auch die der Familien Berücksichtigung finden.

Regelungen in Wien

In Wien sind Hunde auswachsen und in vielen Gebieten an der Leine zu führen, um Konflikte zu vermeiden und die Hygiene in den Parks aufrechtzuerhalten. Hundezonen werden im Stadtplan mit einem grünen Hundesymbol gekennzeichnet, während Hundeverbotszonen ein rotes, durchgestrichenes Hundesymbol tragen. Es gibt klare Unterschiede: Hundezonen sind meist Teil einer Parkanlage und müssen nicht durchgängig eingezäunt sein. Hingegen müssen anschließend errichtete Hundezonen auch einen Zaun besitzen, während ältere nicht zwingend eingezäunt sind. In der Regel dürfen Hunde in Hundezonen ohne Leine und ohne Maulkorb laufen, was Spiel und Spaß für die Vierbeiner verspricht.

Auf Hundeauslaufplätzen hingegen, die an vielen geeigneten Stellen eingerichtet sind, gilt dieselbe Freiheit, solange die Hunde nicht listig oder als „bissig“ klassifiziert sind. Auf diesen Plätzen müssen Hunde stets mit einem Maulkorb gesichert werden, wenn dies erforderlich ist. Diese Bestimmungen sind Teil des Wiener Reinhaltegesetzes, das die Hundebesitzer verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Haustiere umgehend zu beseitigen. Das alles unter dem Motto, dass saubere Parks allen zugutekommen – nicht nur den Hunden.

In vielen anderen Städten sieht es nicht viel anders aus: Hundeverbote sind verbreitet, besonders in empfindlichen Bereichen wie Spielplätzen, Sportanlagen und sogar Gastronomiebetrieben. Hier cuestión Hygiene, Sicherheit und der allgemeine Komfort der Gäste im Vordergrund. Wie auch immer die Regeln gestaltet sind, sie erscheinen oft frustrierend – jedoch sind die Gründe dafür verständlich: Naturschutz, Hygiene und gesundheitliche Sicherheit stehen oftmals im Mittelpunkt dieser Entscheidungen.

In Süßenbrunn bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen rund um den Zaun entwickeln. Schließlich wünschen sich nicht nur die Familien einen sicheren Platz für ihre Kinder, sondern auch die Hundebesitzer ein geeigneteres Areal für ihre pelzigen Freunde. Die MA 42 hat noch keine weiteren Informationen bereitgestellt, die Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung bleibt jedoch bestehen.