Im 22. Bezirk von Wien sorgt ein neuer Plan für Aufregung unter Hundebesitzern und Familien. Der Badeteich Süßenbrunn, ein 60.000 Quadratmeter großes Areal, könnte bald mit einem Zaun um den Kinderspielplatz und den Badebereich ausgestattet werden. Dies könnte zur Folge haben, dass die Freilaufmöglichkeiten für Hunde, die derzeit im Herbst und Winter erlaubt sind, weiter eingeschränkt werden. Von Mai bis September gibt es bereits einen schmalen Hundeverbotsstreifen, der nicht eingezäunt ist. Die Konflikte zwischen Hundebesitzern, Badegästen und Familien sind an diesem Ort keine Seltenheit, und ein Vater hat sich sogar vor vier Jahren an die Volksanwaltschaft gewandt, um auf die Problematik aufmerksam zu machen.

Der Plan des Magistrats sieht vor, anstelle einer eigenen Hundefreilaufzone den Kinderspielplatz und den Badebereich einzuzäunen. Die Volksanwältin Gaby Schwarz äußert sich skeptisch zu diesen Vorschlägen und fordert stattdessen eine großzügige, eingezäunte Hundefreilaufzone. Die Stiftung „Theresianische Akademie“, die Eigentümerin des Geländes ist, hat im Januar 2026 von der MA 42, den Wiener Stadtgärten, von einer Vor-Ort-Verhandlung zur Hundeauslaufzone erfahren, jedoch nicht an dieser Verhandlung teilgenommen. Momentan befindet sich die MA 42 mit allen beteiligten Stellen in der Abstimmungsphase und kann keine weiteren Informationen bereitstellen.

Regelungen zu Hundezonen und Hundeauslaufplätzen

In Wien sind Hundezonen und Hundeauslaufplätze im Stadtplan deutlich markiert. Hundezonen werden durch ein grünes Hundesymbol angezeigt, während Hundeverbotszonen mit einem roten durchgestrichenen Hund gekennzeichnet sind. Bei Hundezonen handelt es sich um Teilbereiche von Parkanlagen, die nicht zwingend eingezäunt sind. Allerdings sind Hundezonen, die nach dem 1. Jänner 2006 errichtet wurden, in der Regel eingezäunt, während ältere Zonen dies nicht unbedingt sind.

In Hundezonen dürfen Hunde sich in der Regel ohne Leine und ohne Maulkorb bewegen, wobei Listenhunde und als „bissig“ geltende Hunde eine Maulkorbpflicht haben. Im Gegensatz dazu sind Hundeauslaufplätze nicht eingezäunt, bieten jedoch ähnliche Freiheiten für die Hunde, solange die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Das Wiener Reinhaltegesetz legt fest, dass Hundekot sofort entfernt werden muss und bei Verstößen Bußgelder verhängt werden können.

Hintergrund und weitere Überlegungen

Die Diskussion um Hundeverbote und -zonen ist nicht nur in Wien, sondern in vielen Städten ein heißes Eisen. Oftmals gelten die Verbote nicht für den gesamten Park, sondern nur für bestimmte Bereiche, wie Wiesen oder Blumenanlagen. Gründe dafür sind unter anderem Hygieneprobleme, der Schutz von Menschen und die Pflege empfindlicher Naturflächen. Auch die Vermeidung von Konflikten ist ein wichtiges Argument, da Parks Erholungsräume für alle Bürger sein sollen.

In Wien, wie auch in anderen Städten, ist der Zutritt mit Hunden in vielen Geschäften, Gastronomiebetrieben sowie an Spielplätzen und Sportanlagen in der Regel verboten. Diese Regelungen basieren häufig auf Hygiene- und Sicherheitsbedenken oder auf dem Hausrecht der Betreiber. Auch auf Friedhöfen und in Behörden sind Hunde im Allgemeinen nicht erlaubt, was auf den Respekt und die Würde der Orte zurückzuführen ist.

Insgesamt zeigt sich, dass die Regelungen rund um den Umgang mit Hunden in der Stadt vielfältig und oft auch umstritten sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um den Badeteich Süßenbrunn weiterentwickeln wird und ob die Pläne des Magistrats tatsächlich umgesetzt werden. Die Diskussion um eine ausgewogene Lösung zwischen den Bedürfnissen von Hundebesitzern und anderen Erholungssuchenden ist in vollem Gange, und es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten gehört werden.